Kirchenaustritt Bescheinigung
    99073001022000

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Hochtaunuskreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
       

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchensteuer, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Konfession

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019