Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Bürgerservice"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freiag geschlossen

    KFD-Dienstleistungen können gegenwärtig nicht angeboten werden.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Susanne Heiser
    • Frau Monika Chrastek
    • Frau Regina Brosch
    • Frau Maya Lovincic
    • Frau Ina Lux

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bürstadt - Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Standesamt"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            geschlossen
    • KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Elke Held
    • Frau Katja Neumann
    • Frau Sylvia Reisemann
    • Frau Victoria Gradinger

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Evangelisch, Katholisch, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Religion, Religionsgemeinschaft, Kirche, Kirchensteuer, Konfession

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de