Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Bensheim: Ansprechpartner Kirchenaustritt
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Hauptstraße 39
64625 Bensheim
Tel.: 06251 58263-0
Fax: 06251 58263-30
E-Mail: buergerbuero@bensheim.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Verwaltungsstelle Bensheim-Auerbach:
Darmstädter Straße 166
Tel.: 06251 703329
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Hauptstraße 39
64625 Bensheim
Tel.: 06251 58263-0
Fax: 06251 58263-30
E-Mail: buergerbuero@bensheim.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Verwaltungsstelle Bensheim-Auerbach:
Darmstädter Straße 166
Tel.: 06251 703329
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.
Kontakt
Weitere Informationen
Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Kircheneintritt, Konfession, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Religion, Kirchenaustritt, Kirche, Religionsgemeinschaft