Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Der Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die art- und bedürfnisgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden regelmäßig überwacht.

    Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.

    Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.

    Der Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die art- und bedürfnisgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden regelmäßig überwacht.

    Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.

    Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.

    Online-Dienste

    Tiere: Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    ID: L100001_382346201

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service kann eine Erlaubnis für Tätigkeiten, die unter § 11 Tierschutzgesetz fallen, beantragt werden.

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2022 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Tierhaltung: Meldung Tierquälerei/Mitteilung eines Missstandes einer Tierhaltung

    ID: L100001_382346202

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service haben Sie die Möglichkeit, einen Missstand in einer Tierhaltung zu melden

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Tiertransport: Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß Tierschutztransportverordnung

    ID: L100001_382337798

    Beschreibung

    Wer Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über 65 km weit transportieren möchte, benötigt dazu grundsätzlich: -Zulassung als Transportunternehmen: Die Zulassung wird erteilt, wenn die Anforderungen nach Art. 10 bzw. Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfüllt sind (u.a. ausreichende und angemessene Ausrüstung). Der Antrag ist bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde zu stellen und für max. 5 Jahr gültig. Transportunternehmen werden nach Typ 1 (Fahrten bis zu 8 Std.) und Typ 2 (Fahrten > 8 Std.) unterschieden.

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    Technisch erstellt am 25.10.2022 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

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    Tiertransporte: Antrag auf Tiertransporte/Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen

    ID: L100001_382346200

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ("EU-Tierschutztransportverordnung") zu beachten. In der Verordnung ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt. Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen. Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2022 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wever-Str. 1

    36251 Bad Hersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Wever-Straße 1

    Postfach

    36251 Bad Hersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    HMUKLV, Tierschutzgesetz, Tierhalter, Tierschutzrecht, Tiere, Schutz, Tierschutz, Tierschutzverein, Tierzucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)