Wahlen
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Hinweise für Taunusstein: Wahlen
Online-Dienst
Briefwahl beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Hinweise zu laufenden Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden. Die dortigen Wahlämter erteilen weitere Auskünfte.
Ansprechpartner
Wahlen, Abstimmungen & Statistik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: wahlen@taunusstein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Lustermann (Besondere Gemeindewahlleiterin)
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Hinweise für Taunusstein: Wahlen
Wie kann ich wählen?
- Am Wahltag in Ihrem Wahllokal: Hier Wahllokal finden
- Ab 6 Wochen vor dem Wahltermin
- Im Rathaus, Aarstr. 150, Raum 010
Aarstr. 138
65232 Taunusstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
Am 7.6. ist das Wahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet
Am 9.6. ist das Wahlbüro von 8 bis 15 Uhr geöffnet - jedoch nur für Personen die nachweislich krankheitsbedingt keinen früheren Termin wahrnehmen konnten.
Wie kann ich wählen?
- Am Wahltag in Ihrem Wahllokal: Hier Wahllokal finden
- Ab 6 Wochen vor dem Wahltermin
- Im Rathaus, Aarstr. 150, Raum 010
Aarstr. 138
65232 Taunusstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 14 bis 18 Uhr
Am 7.6. ist das Wahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet
Am 9.6. ist das Wahlbüro von 8 bis 15 Uhr geöffnet - jedoch nur für Personen die nachweislich krankheitsbedingt keinen früheren Termin wahrnehmen konnten.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Taunusstein: Wahlen
- Datenschutzerklärung Wahlhelfer
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Antrag Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in des Wählerverzeichnis zur Europawahl
- Briefwahl beantragen
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Wahlbenachrichtigung
- Wahlhelfer
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wahlschein beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Wahlbenachrichtigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Briefwahl beantragen
- Wahlschein beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Datenschutzerklärung Wahlhelfer
- Antrag Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in des Wählerverzeichnis zur Europawahl
- Wahlhelfer
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahl, Landratswahl, Votum, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlen, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, Wählen, Wahlgang