Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Anmeldung einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisstadt Bad Hersfeld - Bereich 32 Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:30-15:30 Uhr
Mittwoch 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 15:00-17:30 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 201-619
E-Mail: od@bad-hersfeld.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Ordnung und Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerberecht@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Versammlungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: versammlungsrecht@hef-rof.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Demonstrationen, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Demonstration, Treffen, Aufzüge, Forum, Ansammlung