Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Online-Dienst
Hanau: Versammlung anmelden
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Waffenwesen/Allgem.Polizeiangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Hanau - Allgemeines Ordnungsrecht / Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1852
63408 Hanau
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr-16:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06181 295-1622
E-Mail: Gewerbeamt@hanau.de
Formulare
Versammlung, Anzeige einer
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Hanau: Öffentliche Versammlung: anmelden
Versammlungen sind spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Ordnungsbehörde anzumelden.
Versammlungen sind spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Ordnungsbehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Hinweise für Hanau: Öffentliche Versammlung: anmelden
Bei Aufzügen ist zusätzlich die Marschroute mit allen zu passierenden Straßen aufzuführen.
Jede Versammlung, die ohne Beanstandungen abgehalten werden kann, wird von der Ordnungsbehörde schriftlich (ggfls. unter Auflagen) bestätigt.
Die Auflagen sind einzuhalten. Jeder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird entsprechend und unverzüglich geahndet.
Jede Versammlung wird von Kräften der Ordnungspolizei sowie der staatlichen Polizei begleitet und dient auch dem Schutz der Teilnehmer bzw. dem ungehinderten Ablauf der Veranstaltung.
Der Versammlungsleiter hat sich vor Veranstaltungsbeginn den anwesenden Beamten zu erkennen zu geben.
Bei Aufzügen ist zusätzlich die Marschroute mit allen zu passierenden Straßen aufzuführen.
Jede Versammlung, die ohne Beanstandungen abgehalten werden kann, wird von der Ordnungsbehörde schriftlich (ggfls. unter Auflagen) bestätigt.
Die Auflagen sind einzuhalten. Jeder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird entsprechend und unverzüglich geahndet.
Jede Versammlung wird von Kräften der Ordnungspolizei sowie der staatlichen Polizei begleitet und dient auch dem Schutz der Teilnehmer bzw. dem ungehinderten Ablauf der Veranstaltung.
Der Versammlungsleiter hat sich vor Veranstaltungsbeginn den anwesenden Beamten zu erkennen zu geben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Demonstrationen, Zusammenkunft, Öffentliche Versammlung, Demonstration, Treffen, Aufzüge, Forum, Ansammlung