Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
Nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.
Versammlungen nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz sind anmeldepflichtig.
Voraussetzungen:
- Die Versammlung muss unter freien Himmel stattfinden und der kollektiven Meinungsäußerung dienen. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist.
- Die Versammlung kann an einem festen, öffentlichen Ort oder als Aufzug stattfindet.
- Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
- Das Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht mitteilungspflichtig.
Nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.
Versammlungen nach dem Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz sind anmeldepflichtig.
Voraussetzungen:
- Die Versammlung muss unter freien Himmel stattfinden und der kollektiven Meinungsäußerung dienen. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist.
- Die Versammlung kann an einem festen, öffentlichen Ort oder als Aufzug stattfindet.
- Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
- Das Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht mitteilungspflichtig.
Online-Dienst
Anmeldung einer Versammlung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06151 132284
Telefon: 06151 133961
Telefax: 06151 13473722
E-Mail: sicherheitswesen@darmstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
- Formular Öffentliche Versammlung Anmeldung
Das Formular kann per Email, Fax oder postalisch übermittelt werden.
Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.
- Formular Öffentliche Versammlung Anmeldung
Das Formular kann per Email, Fax oder postalisch übermittelt werden.
Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
§ 12 Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz
Bürgerservice Hessenrecht - Inhaltsverzeichnis HVersFG | Landesnorm Hessen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 04.04.2023 | gültig bis: 31.12.2030
§ 12 Hess. Versammlungsfreiheitsgesetz
Bürgerservice Hessenrecht - Inhaltsverzeichnis HVersFG | Landesnorm Hessen | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 04.04.2023 | gültig bis: 31.12.2030
Kosten
Hinweise für Darmstadt: Demonstrationen, Versammlungen
Die Anmeldung erfolgt kostenlos.
Die Anmeldung erfolgt kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
-
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
-
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
-
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
-
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
-
Zahl der Ordner,
-
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
-
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ansammlung, Aufzüge, Demonstrationen, Treffen, Zusammenkunft, Forum, Demonstration, Öffentliche Versammlung, Auflauf