Bürgerentscheid Durchführung

    Bürgerbeteiligung

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    • Bürgerversammlung
      Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung.
    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
      Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.
    • Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
      Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch „sachkundige Einwohner“ dieser angehören.
    • Bürgerinitiativen
      Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte. 

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.

    Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben. 

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik „Kommunales“) abgerufen werden.

    Online-Dienst

    Online-Petition

    ID: L100001_383854261

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Petition über das Internet einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Technisch geändert am 17.07.2023 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail:info@gemeinde.edermuende.de

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Bürgerin, Wahlen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürger, Hessische Landkreisordnung (HKO), Bürger machen Politik, Hessische Gemeindeordnung, Beteiligung, Gemeindevertretung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)