Bürgerentscheid Durchführung

    Bürgerbeteiligung

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    • Bürgerversammlung
      Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung.
    • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
      Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.
    • Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
      Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch "sachkundige Einwohner" dieser angehören.
    • Bürgerinitiativen
      Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte. 

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.

    Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben. 

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik "Kommunales") abgerufen werden.

    Hinweise für Offenbach am Main: Bürgerbeteiligung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Online-Petition

    ID: L100001_383854261

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Petition über das Internet einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist als Vermittler zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit erster Ansprechpartner für die Medien und die Offenbacher Bevölkerung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären umfassend über die Entscheidungen im Rathaus auf und berichten über die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Offenbach. Die Redaktion arbeitet crossmedial und ist zuständig für alle städtischen Inhalte des gemeinsamen Internetauftritts von Stadt und Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (offenbach.de).

    Zu den zentralen Aufgaben der Pressestelle gehören die Erstellung und der Versand von Pressemitteilungen und Presseinladungen sowie die Beantwortung journalistischer Anfragen. Wir erteilen Drehgenehmigungen innerhalb der Stadt Offenbach und vermitteln Kontakte zu weiteren Institutionen in Offenbach sowie zu übergeordneten Landes- und Bundesbehörden.

    Die Marketingabteilung des Amtes organisiert in enger Zusammenarbeit mit der OSG Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft die zwei großen Stadtfeste in Offenbach: das Mainuferfest und das Lichterfest. Sie unterstützt die Vorbereitungen zur jährlichen Offenbacher Woche und für das Kulturfest der Nationen und produziert Image- und Informationsbroschüren sowie Plakate. Darüber hinaus vertritt sie die Stadt auf Messen und ist Ansprechpartner für Tourismus, Hotels und Gastronomie in Offenbach.

    Zu den weiteren Aufgaben des Amtes zählen die Referate Ehrungen und Städtepartnerschaften, die Organisation von Bürgerversammlungen sowie die Unterstützung des Ehrenamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag09:00 - 17:00 UhrDienstag09:00 - 17:00 UhrMittwoch09:00 - 17:00 UhrDonnerstag09:00 - 17:00 UhrFreitag09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wahlen, Bürger, Bürger machen Politik, Hessische Gemeindeordnung, Kreistag, Bürgerin, Stadtverordnetenversammlung, Hessische Landkreisordnung (HKO), Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung, Gemeindevertretung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de