Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
- Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung. - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus. - Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch „sachkundige Einwohner“ dieser angehören. - Bürgerinitiativen
Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.
Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik „Kommunales“) abgerufen werden.
- Hessischer Landtag, Petitionsausschuss
- Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz
- Wahlen in Hessen
- Kommunale Demokratie(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
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Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist als Vermittler zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit erster Ansprechpartner für die Medien und die Offenbacher Bevölkerung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären umfassend über die Entscheidungen im Rathaus auf und berichten über die städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Offenbach. Die Redaktion arbeitet crossmedial und ist zuständig für alle städtischen Inhalte des gemeinsamen Internetauftritts von Stadt und Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (offenbach.de).
Zu den zentralen Aufgaben der Pressestelle gehören die Erstellung und der Versand von Pressemitteilungen und Presseinladungen sowie die Beantwortung journalistischer Anfragen. Wir erteilen Drehgenehmigungen innerhalb der Stadt Offenbach und vermitteln Kontakte zu weiteren Institutionen in Offenbach sowie zu übergeordneten Landes- und Bundesbehörden.
Die Marketingabteilung des Amtes organisiert in enger Zusammenarbeit mit der OSG Offenbacher Stadtinformationsgesellschaft die zwei großen Stadtfeste in Offenbach: das Mainuferfest und das Lichterfest. Sie unterstützt die Vorbereitungen zur jährlichen Offenbacher Woche und für das Kulturfest der Nationen und produziert Image- und Informationsbroschüren sowie Plakate. Darüber hinaus vertritt sie die Stadt auf Messen und ist Ansprechpartner für Tourismus, Hotels und Gastronomie in Offenbach.
Zu den weiteren Aufgaben des Amtes zählen die Referate Ehrungen und Städtepartnerschaften, die Organisation von Bürgerversammlungen sowie die Unterstützung des Ehrenamtes.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 069 80652846
E-Mail: info@offenbach.de
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Amt für Öffentlichkeitsarbeit
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Stichwörter
Presseamt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Bürgerin, Wahlen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürger, Hessische Landkreisordnung (HKO), Bürger machen Politik, Hessische Gemeindeordnung, Beteiligung, Gemeindevertretung