Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte
    99035004067001

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Die Stadt Frankenberg ehrt jedes Jahr verdiente Sportlerinnen und Sportler mit der Verleihung der Sportplakette. Mit der Sportplakette kann nur ausgezeichnet werden, wer seine sportliche Tätigkeit ständig in einem Frankenberger Verein ausübt oder seinen Wohnsitz  in der Stadt Frankenberg hat. Der Verein muss Mitglied in einem Landessportbund sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe und Sozialversicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-0

    Formulare

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Frankenberg - Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag:

    8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag:

    8:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06451 505-0

    Fax: 06451 505-100

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Stichwörter

    Verleihung, Ehrenbürgerschaft, Freiherr-vom-Stein, Ehrenzeichen, Ehrenurkunde, Verdienste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019