Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Online-Dienst

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    ID: L100001_365999153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2020 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 16.11.2023 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Haupt- und Personalamt

    Aktuelles

    Das Haupt- und Personalamt/die Kämmerei und die Finanzabteilung haben viele Aufgabengebiete. Die Personalsachbearbeitung, das Vorbereiten von Sitzungen, Kindergartenangelegenheiten, Vereinsförderungen und Feuerwehrsachbearbeitungen sind nur einige Bereiche, die durch das Hauptamt abgedeckt werden. Ausführliche Beschreibungen finden Sie bei den Mitarbeitern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag  08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    • Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1612(Monika Fischer)

    Telefon: 06657 987-1613(Katja Burghardt)

    Telefon: 06657 987-1611(Georg Kling)

    Telefon: 06657 987-1616(Michaela Bräuning)

    Telefon: 06657 987-1615(Lea Reinhardt)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: georg.kling@hofbieber.de(Georg Kling)

    E-Mail: monika.fischer@hofbieber.de(Monika Fischer)

    E-Mail: burkhardt.katja@hofbieber.de(Katja Burkhardt)

    E-Mail: lea.reinhardt@hofbieber.de(Lea Reinhardt)

    Internet

    Weitere Informationen

    Georg Kling

    Amtsleiter

    1. Betriebsleiter Gemeindewerke / Standesbeamter

    - Kämmerei

    - Personalamt

    - Hauptamt

    -Sport- und Vereinsförderung

    Monika Fischer

    Bürgermeistersektretärin

    - Assistenz Bürgermeister

    -Personalsachbearbeitung

    -Lohn- und Gehaltsrechnungen

    - Arbeissicherheit

    Katja Burkhardt

    Verwaltungsfachangestellte 

    - Gremienarbeit 

    - Sitzungsdienst

    - Ehrungen

    - Feuerwehrwesen

    Michaela Bräuning 

    Verwaltungsfachangestellte

    - Personalwesen

    - Lohn- und Gehaltsabrechnung

    Lea Reinhardt

    Stabstelle Bürgermeister

    - Projektarbeit z.B. Einführung neue Finanzsoftware mit Zusatzmodulen 

    - Projektleitung Jahresabschlüsse Gemeinde und Eigenbetrieb

    - Finanzen

    - Anlagenbuchhaltung 

    - Öffentlichkeitsarbeit Bürgermeister

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)