Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
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Ansprechpartner
Haupt- und Personalamt
Aktuelles
Das Haupt- und Personalamt/die Kämmerei und die Finanzabteilung haben viele Aufgabengebiete. Die Personalsachbearbeitung, das Vorbereiten von Sitzungen, Kindergartenangelegenheiten, Vereinsförderungen und Feuerwehrsachbearbeitungen sind nur einige Bereiche, die durch das Hauptamt abgedeckt werden. Ausführliche Beschreibungen finden Sie bei den Mitarbeitern.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1612(Monika Fischer)
Telefon: 06657 987-1613(Katja Burghardt)
Telefon: 06657 987-1611(Georg Kling)
Telefon: 06657 987-1616(Michaela Bräuning)
Telefon: 06657 987-1615(Lea Reinhardt)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: georg.kling@hofbieber.de(Georg Kling)
E-Mail: monika.fischer@hofbieber.de(Monika Fischer)
E-Mail: burkhardt.katja@hofbieber.de(Katja Burkhardt)
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Internet
Weitere Informationen
Georg Kling
Amtsleiter
1. Betriebsleiter Gemeindewerke / Standesbeamter
- Kämmerei
- Personalamt
- Hauptamt
-Sport- und Vereinsförderung
Monika Fischer
Bürgermeistersektretärin
- Assistenz Bürgermeister
-Personalsachbearbeitung
-Lohn- und Gehaltsrechnungen
- Arbeissicherheit
Katja Burkhardt
Verwaltungsfachangestellte
- Gremienarbeit
- Sitzungsdienst
- Ehrungen
- Feuerwehrwesen
Michaela Bräuning
Verwaltungsfachangestellte
- Personalwesen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lea Reinhardt
Stabstelle Bürgermeister
- Projektarbeit z.B. Einführung neue Finanzsoftware mit Zusatzmodulen
- Projektleitung Jahresabschlüsse Gemeinde und Eigenbetrieb
- Finanzen
- Anlagenbuchhaltung
- Öffentlichkeitsarbeit Bürgermeister
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung