Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen
Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können folgende Ehrungen vorgenommen werden:
Heinrich- Freiherr-von-Gagern-Plakette in Gold und Silber
Als Auszeichnung für Persoenen, die sich hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen im Bereich der Stadt Kelkheim erworben haben, wird die Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette verliehen.
Die in Silber oder Gold ausgeführte Plakette trägt neben dem Bildnis des Freiherrn von Gagern dessen Name sowie im Hintergrund die Silhouette der Paulskirche in Frankfurt am Main. Die Rückseite der Plakette zeigt das Wappen der Stadt Kelkheim und hat die Inschrift "Für Verdienste um die Stadt Kelkheim".
Ehrenspange
Als Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Personen, die sich im gesellschaftlichen Leben der Stadt auf Organisations- oder Vereinsebene über längere Zeiträume für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kelkheim eingesetzt und besonders bewährt haben, kann die "Ehrenspange der Stadt Kelkheim" verliehen werden.
Die Ehrenspange trägt neben dem Buchstaben "K" die Wappen von Kelkheim, Fischbach und Rossert. Die rückseite der Ehrenspange trägt die Inschrift "Ehrenspange der Stadt Kelkheim".
Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung können folgende Ehrungen vorgenommen werden:
Heinrich- Freiherr-von-Gagern-Plakette in Gold und Silber
Als Auszeichnung für Persoenen, die sich hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen im Bereich der Stadt Kelkheim erworben haben, wird die Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette verliehen.
Die in Silber oder Gold ausgeführte Plakette trägt neben dem Bildnis des Freiherrn von Gagern dessen Name sowie im Hintergrund die Silhouette der Paulskirche in Frankfurt am Main. Die Rückseite der Plakette zeigt das Wappen der Stadt Kelkheim und hat die Inschrift "Für Verdienste um die Stadt Kelkheim".
Ehrenspange
Als Auszeichnung für Bürgerinnen und Bürger sowie andere Personen, die sich im gesellschaftlichen Leben der Stadt auf Organisations- oder Vereinsebene über längere Zeiträume für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kelkheim eingesetzt und besonders bewährt haben, kann die "Ehrenspange der Stadt Kelkheim" verliehen werden.
Die Ehrenspange trägt neben dem Buchstaben "K" die Wappen von Kelkheim, Fischbach und Rossert. Die rückseite der Ehrenspange trägt die Inschrift "Ehrenspange der Stadt Kelkheim".
Online-Dienst
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
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Zuständigkeit
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen
Haupt- und Rechtsamt der Stadt Kelkheim (Taunus)
Haupt- und Rechtsamt der Stadt Kelkheim (Taunus)
Ansprechpartner
Stadt Kelkheim (Taunus) - Ehrungen und Jubiläen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kelkheim-Mitte
Linien:- Regionalbahn: Linie 12
- Haltestelle: Rathaus Kelkheim
Linien:- Bus: Linie 263 und 804
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen
Wird eine Person vorgeschlagen, bedarf dies der Schriftform. Der Vorschlag ist ausführlich zu begründen.
Wird eine Person vorgeschlagen, bedarf dies der Schriftform. Der Vorschlag ist ausführlich zu begründen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kommunale ehrungen
Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Verleihung der Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette und der Ehrenspange der Stadt Kelkheim (Taunus).
Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Verleihung der Heinrich-Freiherr-von-Gagern-Plakette und der Ehrenspange der Stadt Kelkheim (Taunus).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung