Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
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Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 1 - Zentrale Steuerung und Service
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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Ausbildung bei der Stadtverwaltung, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Datenqualität, Digital, EDV, EDV IT Datenverarbeitung, Hauptverwaltung, IT, IT-Stelle, Sitzungsdienst, Verwaltung, Verwaltungsorganisation, Verwaltungssteuerung
Stadt Hattersheim am Main
Beschreibung
Erfahren Sie mehr über die Stadt Hattersheim am Main und ihre Stadtteile. Sie werden erstaunt sein, wie weit die Geschichte der Stadtteile zurückreicht.
Der Schwarzbach, der fruchtbare Boden und die zentrale Lage in der Mainebene förderten schon früh die Besiedlung der Gegend um Hattersheim.
Die Ersterwähnungen in Urkunden und anderen Schriftstücken sind oft das einzige Zeugnis dafür, dass sich Ansiedlungen am Ort befunden haben. Natürlich ist klar, dass nicht erst in dem jeweiligen Jahr die Orte entstanden sind. Die Historiker schließen zum Beispiel aus der Endsilbe –heim bei Hattersheim und Eddersheim auf fränkische Siedlungen, die im 6. oder 7. Jahrhundert gegründet worden sein könnten. Davor waren auch die Römer schon vertreten und von anderen germanischen Stämmen ist ebenfalls die Rede.
Während 1132 Hattersheim noch Heideresheim genannt wird, wandelt sich der Name bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts. Heidirs- und Heiderßheim, Heddersheim und Haydersheim waren einige der Schreibweisen, wie sie in verschiedenen Dokumenten festgehalten sind. 1654 wurde der Ort erstmals Hattersheim genannt, danach über Hayderßheim und ab 1735 bis in die Neuzeit Hattersheim. Hattersheim ist vermutlich die Gründung eines fränkischen Edelmannes namens Heithar. In Eddersheim könnte ein Franke namens Ether der Namensgeber sein. Das ist eine Deutung. Andere erklären den Eddersheimer Ortsnamen mit dem mittelhochdeutschen Wort eter = Zaun, was in der Übersetzung bedeuten würde „Zaun mit Eddern“ (Pfählen). Auch der Name des Dorfes Edirsheim wandelte sich erst im Laufe der Jahrhunderte zu Eddersheim. Okriftels Name leitet sich ebenso wie der der Gemeinde Kriftel aus der Lage am Kriftelbach her. Dieser Bach wurde viele Jahrhunderte später auch Goldbach genannt und ist nun als Schwarzbach bekannt.
Geradezu salomonisch entschieden 1975 die Hattersheimer Stadtverordneten, als es darum ging, ein gemeinsames Wappen für die neugebildete Stadt zu finden. Sie ließen alles beim Alten und beschlossen, das Hattersheimer Wappen für die Stadt zu verwenden, gleichzeitig aber die Wappen von Okriftel und Eddersheim besonders zu schützen. So wird das neue Hattersheim offiziell durch Löwe und Lilie repräsentiert, die Okrifteler Eiche und die Eddersheimer Wolfsangel haben aber weiter ihre Berechtigung und dokumentieren damit, dass die drei Ortsteile ihre Eigenheiten weiter behalten sollen.
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Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Bezahlsysteme, Paypal, Girocard, SEPA-Überweisung
Weitere Informationen
Stichwörter
Rathaus, Stadtverwaltung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung