Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
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Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und Tourismus - Ehrenamtsagentur
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Termine telefonisch vereinbaren: Montag 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag 9.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Gründau - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie MKK-66
- Haltestelle: Bahn
Linien:- Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Joachim Werner (Hauptamts- u. Büroleiter)
Frau Karin Bien (Sachbearbeiterin)
Frau Beate Gunzelmann (Sachbearbeiterin)
Herr Gerald Helfrich (Bürgermeister)
Frau Anika Stübing (Sachbearbeiterin)
Herr Hannes Schulz (Sachbearbeiter)
Frau Alexandra Scholz (Sekretärin Bürgermeister)
Frau Petra Schinzel (Leiterin Standesamt und Friedhofsverwaltung)
Frau Katja Kauffeld (Sachbearbeiterin)
Frau Doris Meininger (Sachbearbeiterin)
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Ehrung, Plakette, Ehrenbürger, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Verdienste, Ehrenbürgerschaft, Ehrenzeichen