• Trebur (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und Städte

Kommunale Ehrungen

Beschreibung

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.


Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

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Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

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Version

Technisch erstellt am 27.11.2020

Technisch geändert am 16.11.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Gemeinde Trebur

Adresse

Hausanschrift

Herrngasse 3

65468 Trebur

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06147 208-0

Telefax: 06147 3969

E-Mail: gemeinde@trebur.de

Internet

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Technisch geändert am 10.02.2025

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de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024

Version

Technisch erstellt am 10.11.2008

Technisch geändert am 02.08.2024

Stichwörter

Ehrenzeichen, Plakette, Ehrung, Freiherr-vom-Stein, Ehrenbürger, Verleihung, Verdienste, Ehrenurkunde, Ehrenbürgerschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019