Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
- Bürgerpreis:
Der Bürgerpreis wird an Personen und Vereinigungen verliehen, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich oder im Umweltschutzbereich engagiert und so außerordentlichen Gemeinsinn bewiesen haben.
Nähere Informationen dazu sind in den Richtlinien zur Verleihung des Bürgerpreises zu finden.
- Silberbarren:
Folgende Vergabekriterien gilt es zu beachten:
- 25-jähriges Dienstjubiläum bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
- 25 Jahre aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg
- Ausscheiden von Stadtverordneten aus der Stadtverordnetenversammlung nach mindestens zwei Legislaturperioden
- Ausscheiden von Stadträten aus dem Magistrat nach mindestens zwei Legislaturperioden
- Diamantene Hochzeit
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit dem Silberbarren.
- Ehrenmedaille in bronze, silber und gold
Ehrenmedaillen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg werden für verschiedene Verdienste verliehen.
Die Ehrenmedaille in bronze wird im Rahmen einer Sportlerehrung ausgezeichnet. Teilnehmer auswärtiger Vereine, die an einer besonderen Veranstaltung in Ginsheim-Gustavsburg mitwirken, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, mit der Ehrenmedaille in bronze ausgezeichnet zu werden.
Die Ehrenmedaille in silber wird für Verdienste im kulturellen oder sportlichen Bereich sowie für Verdienste zum Wohle der Allgemeinheit verliehen.
Die Ehrenmedaille in gold wird an Personen verliehen, die bereits die beiden Ehrenmedaillen erhalten haben oder durch ihr Engagement begründet, die Auszeichnung höher anzusiedeln ist.
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.
- Brauchtumsorden:
Der Brauchtumsorden wird an Personen verliehen, die sich bei der Fastnacht und in der närrischen Kampagne um die Pflege des heimischen Brauchtums verdient gemacht haben.
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.
- Feuerwehrmedaille in silber, gold und neutral
Feuerwehrmedaillen werden für die Migliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in Ginsheim-Gustavsburg ausgezeichnet. Es gibt insgesamt drei Stufen der Feuerwehrmedaille:
- silberne Feuerwehrmedaille für 40 Jahre aktiven Dienst
- goldene Feuerwehrmedaille für 50 Jahre aktiven Dienst und
- neutrale Feuerwehrmedaille für 65 Jahre Mitgliedschaft.
Die Feuerwehrmedaillen werden nach Beschluss durch den Magistrat ausgezeichnet.
- Bürgerpreis:
Der Bürgerpreis wird an Personen und Vereinigungen verliehen, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich oder im Umweltschutzbereich engagiert und so außerordentlichen Gemeinsinn bewiesen haben.
Nähere Informationen dazu sind in den Richtlinien zur Verleihung des Bürgerpreises zu finden.
- Silberbarren:
Folgende Vergabekriterien gilt es zu beachten:
- 25-jähriges Dienstjubiläum bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg
- 25 Jahre aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Ginsheim-Gustavsburg
- Ausscheiden von Stadtverordneten aus der Stadtverordnetenversammlung nach mindestens zwei Legislaturperioden
- Ausscheiden von Stadträten aus dem Magistrat nach mindestens zwei Legislaturperioden
- Diamantene Hochzeit
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit dem Silberbarren.
- Ehrenmedaille in bronze, silber und gold
Ehrenmedaillen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg werden für verschiedene Verdienste verliehen.
Die Ehrenmedaille in bronze wird im Rahmen einer Sportlerehrung ausgezeichnet. Teilnehmer auswärtiger Vereine, die an einer besonderen Veranstaltung in Ginsheim-Gustavsburg mitwirken, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, mit der Ehrenmedaille in bronze ausgezeichnet zu werden.
Die Ehrenmedaille in silber wird für Verdienste im kulturellen oder sportlichen Bereich sowie für Verdienste zum Wohle der Allgemeinheit verliehen.
Die Ehrenmedaille in gold wird an Personen verliehen, die bereits die beiden Ehrenmedaillen erhalten haben oder durch ihr Engagement begründet, die Auszeichnung höher anzusiedeln ist.
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.
- Brauchtumsorden:
Der Brauchtumsorden wird an Personen verliehen, die sich bei der Fastnacht und in der närrischen Kampagne um die Pflege des heimischen Brauchtums verdient gemacht haben.
Anträge nimmt die Stadtverwaltung entgegen. Der Magistrat entscheidet über die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille.
- Feuerwehrmedaille in silber, gold und neutral
Feuerwehrmedaillen werden für die Migliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr in Ginsheim-Gustavsburg ausgezeichnet. Es gibt insgesamt drei Stufen der Feuerwehrmedaille:
- silberne Feuerwehrmedaille für 40 Jahre aktiven Dienst
- goldene Feuerwehrmedaille für 50 Jahre aktiven Dienst und
- neutrale Feuerwehrmedaille für 65 Jahre Mitgliedschaft.
Die Feuerwehrmedaillen werden nach Beschluss durch den Magistrat ausgezeichnet.
Online-Dienst
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Fachbereich 5 - Verwaltungsleitung, Gremien und Kultur
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (
06134/585-300)
:
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Formulare
Satzung: Bürgerpreis, Richtlinien über die Verleihung
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Sekretariat - Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Beschreibung
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Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (
06134/585-300)
:
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Schorr
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
E-Mail: schorr@gigu.de
Fax: 06144 20-188
Telefon Festnetz: 06144 20-182
Formulare
Satzung: Bürgerpreis, Richtlinien über die Verleihung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung