Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Absatz 2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Hinweise für Offenbach am Main: Kommunale Ehrungen
Nach der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Offenbach a. M. von 1966 kann die Ehrungskommission folgende Auszeichnungen verleihen:
- die Ehrenplakette
- die Bürgermedaille (in Bronze oder in Silber).
Nach der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Offenbach a. M. von 1966 kann die Ehrungskommission folgende Auszeichnungen verleihen:
- die Ehrenplakette
- die Bürgermedaille (in Bronze oder in Silber).
Online-Dienst
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ehrungen
Beschreibung
Das Referat Ehrungen würdigt das Engagement von Menschen, die sich in besonderer Weise – weit über das normale Maß hinausgehend – für das Gemeinwohl in der Stadt Offenbach eingebracht haben. Als Anerkennung für ein solches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, verleiht die Stadt Auszeichnungen unterschiedlicher Art: Rathausmedaille, Bürgermedaille, Medaille für Zivilcourage, Rettungsmedaille, Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessische Pflegemedaille, Hessischer Verdienstorden und Bundesverdienstkreuz. Außerdem organisiert das Referat, namentlich die städtische Beauftragte Bettina Jöst, Empfänge beim Hessischen Ministerpräsidenten oder beim Bundespräsidenten sowie Ehrenpatenschaften. Zugleich mit dem Bereich Protokoll beauftragt, plant und organisiert Bettina Jöst Sonderveranstaltungen zu Gedenktagen, Kranzniederlegungen und Veranstaltungen zum Volkstrauertag.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Stadtverwaltung Offenbach)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Jöst
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024
Stichwörter
Ehrenurkunde, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Plakette, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrung