Ehrenzeichen Verleihung für Gemeinden und StädteOnline erledigen

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Absatz 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.


    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Absatz 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.


    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.

    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).


    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (zum Beispiel Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).

    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Darmstadt: Städtische Ehrungen und Auszeichnungen

    Verleihung von Orden und Ehrenzeichen für besondere Verdienste

    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt spricht zur öffentlichen Anerkennung von Verdiensten um das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Darmstadt Ehrungen aus.

    Arten der Ehrungen:

    • das Ehrenbürgerrecht
    • die Bezeichnung Stadtälteste, Stadtältester
    • die Verleihung Bronzenen und Silbernen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt
    • die Johann-Heinrich-Merck-Ehrung
    • die Ehrenurkunde für verdienste Bürgerinnen und Bürger
    • die Ehrenurkunde für verdiente Jugendliche und junge Erwachsene
    • Jugendehrung
    • die Freunschaftsplakette der Stadt Darmstadt
    • Glückwünsche an Jubilarinnen und Jubilare

    Nähere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde

    ID: L100001_365999153

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    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Dezernat I, Repräsentationen und Ehrungen

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    Hausanschrift

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    64283 Darmstadt

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    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 08.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Stichwörter

    Ehrenbürgerschaft, Ehrenzeichen, Ehrenbürger, Freiherr-vom-Stein, Verleihung, Ehrung, Ehrenurkunde, Plakette, Verdienste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English