Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.
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zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 697-119
Telefon: 06123 697-120
Telefon: 06123 697-122
Telefax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Kontaktperson
Frau Maike Krancher
Lieferanschrift
Hausanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-122
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Elke Popp-Debo
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-120
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Claudia Vogt
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-119
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post, per Mail oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
Persönliche Beantragung
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post, per Mail oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
Kosten
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): Gebühr 12.0 EUR
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 6.0 EUR
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 12,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 12,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Nachwuchs, Mutter, Geburtstag, Vater, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Kind, Urkunde, Standesamt, Frühgeburt, Geburt, Anmeldung, Geburtsregister, Klapperstorch, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsregisterauszug, Entbindung, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Tochter