• Großalmerode (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen)
Anzeige einer Geburt Entgegennahme

Geburten, Geburtsanmeldung

Beschreibung

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

 Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Online-Dienst

Voranzeige Geburt

ID: L100001_385739541

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 09.02.2023

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Zuständigkeit

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Ansprechpartner

Stadt Großalmerode - Fachdienst 3 - Sicherheit, Ordnung und Soziales

Adresse

Besucheranschrift

Marktplatz 11

Postfach

37247 Großalmerode

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Besucheranschrift

Marktplatz 11

Postfach

37247 Großalmerode

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
9.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

Version

Technisch erstellt am 10.11.2008

Technisch geändert am 14.03.2025

Stichwörter

Antrag Geburtsurkunde, Standesamt, Frühgeburt, Geburten, Mehrlingsgeburt, Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Anonyme Geburt, Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019