Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Die Geburt eines in Frankenberg (Eder) geborenen Kindes muss bem Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Erfolgt die Geburt im Krankenhaus, zeigt die Krankenhausverwaltung dem Standesamt die Geburt an. Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt stellt einmalig gebührenfrei Bescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke aus.

    Benötigte Unterlagen:

    • Bescheinigung der Hebamme
    • Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei einem Kind verheirateter Eltern). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder ein Elternteil Ausländer, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.

    Die Geburt eines in Frankenberg (Eder) geborenen Kindes muss bem Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Erfolgt die Geburt im Krankenhaus, zeigt die Krankenhausverwaltung dem Standesamt die Geburt an. Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt stellt einmalig gebührenfrei Bescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke aus.

    Benötigte Unterlagen:

    • Bescheinigung der Hebamme
    • Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei einem Kind verheirateter Eltern). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder ein Elternteil Ausländer, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.

    Online-Dienste

    Geburt anzeigen

    ID: L100001_395536497

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100001_395536493

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    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, Stadt Frankenberg (Eder))

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    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7-13

    35066 Frankenberg (Eder)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).

    Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:

    Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg

    Geburtsurkunde 10,00

    Geburtsurkunde 10,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)