Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Die Geburt eines in Frankenberg (Eder) geborenen Kindes muss bem Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Erfolgt die Geburt im Krankenhaus, zeigt die Krankenhausverwaltung dem Standesamt die Geburt an. Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt stellt einmalig gebührenfrei Bescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke aus.
Benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung der Hebamme
- Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei einem Kind verheirateter Eltern). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder ein Elternteil Ausländer, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Die Geburt eines in Frankenberg (Eder) geborenen Kindes muss bem Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Erfolgt die Geburt im Krankenhaus, zeigt die Krankenhausverwaltung dem Standesamt die Geburt an. Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt stellt einmalig gebührenfrei Bescheinigungen für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke aus.
Benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung der Hebamme
- Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei einem Kind verheirateter Eltern). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder ein Elternteil Ausländer, werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Online-Dienste
Geburt anzeigen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Geburtsurkunde beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-119
Telefon: 06451 505-116
Telefon: 06451 505-106
Telefax: 06451 505-100
E-Mail: standesamt@frankenberg.de
Internet
Weitere Informationen
Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).
Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:
Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Geburtsurkunde 10,00
Geburtsurkunde 10,00
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige