Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Beurkundung von Geburten

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1) jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    2) jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis über die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

    Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

    Beurkundung von Geburten

    Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1) jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    2) jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis über die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

    Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. 

    Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.

    Online-Dienst

    Geburtsanzeige (Online: Standesamt Baunatal-Schauenburg)

    ID: L100001_414445055

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Schauenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt Baunatal-Schauenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Schauenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Für einen Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bei Auswahl unserer Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk. Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Notwendige Unterlagen:

    · Geburtsanzeige der Klinik (bei Hausgeburt der Hebamme)

    · Stammbuch bzw. Eheurkunde

    · Ausweis oder Pass (bei Ausländern Pässe beider Elternteile)

    · Geburtsurkunde der Kindesmutter (bei Mutter, die nicht verheiratet ist)

    · sonstige Urkunden, Papiere etc. der Eltern (bei Aussiedlern)

    Notwendige Unterlagen:

    ·         Geburtsanzeige der Klinik (bei Hausgeburt der Hebamme)

    ·         Stammbuch bzw. Eheurkunde

    ·         Ausweis oder Pass (bei Ausländern Pässe beider Elternteile)

    ·         Geburtsurkunde der Kindesmutter (bei Mutter, die nicht verheiratet ist)

    ·         sonstige Urkunden, Papiere etc. der Eltern (bei Aussiedlern)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Besondere Voraussetzung
    Ein Kind wurde im Schauenburger Gemeindegebiet geboren.

    Besonderheiten:
    Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist, angemeldet werden. Totgeburten werden in das Geburtenbuch eingetragen.

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Besondere Voraussetzung
    Ein Kind wurde im Schauenburger Gemeindegebiet geboren.

    Besonderheiten:
    Hausgeburten können von jeder Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist, angemeldet werden. Totgeburten werden in das Geburtenbuch eingetragen.

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Individuelle Beratung erteilt das Standesamt (z. B. Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Namensführung eines Kindes).

    Über unseren Online Service > Antragsformulare können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung vorab übermitteln.

    Nach Eingang des Antrages kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes per Telefon oder E-Mail.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet.

    Individuelle Beratung erteilt das Standesamt (z. B. Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Namensführung eines Kindes).

    Über unseren Online Service > Antragsformulare können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung vorab übermitteln. 

    Nach Eingang des Antrages kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes per Telefon oder E-Mail.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schauenburg: Geburten, Geburtsanmeldung

    Individuelle Beratung erteilt das Standesamt (z. B. Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Namensführung eines Kindes).

    Individuelle Beratung erteilt das Standesamt (z. B. Vater- und Mutterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Namensführung eines Kindes).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)