Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
(Standesamt)
Rheingauer Straße 28
65343 Eltville am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06123 697-119
Telefon Festnetz: 06123 697-120
Telefon Festnetz: 06123 697-122
Fax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Kontaktperson
Frau Elke Popp-Debo
Lieferanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am RheinPostanschrift
Standesamt
Rheingauer Straße 28
65343 Eltville am RheinE-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-120
Fax: 06123 697-599
Frau Claudia Vogt
Postanschrift
Standesamt
Rheingauer Straße 28
65343 Eltville am RheinLieferanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am RheinE-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-119
Fax: 06123 697-599
Frau Maike Krancher
Lieferanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am RheinPostanschrift
Standesamt
Rheingauer Straße 28
65343 Eltville am RheinE-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-122
Fax: 06123 697-599
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburten, Geburtsbeurkundung, Bescheinigung Geburt, Standesamt, Geburtsurkunde, Frühgeburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Antrag Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburt