- Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Online-Dienst
Geburtsurkunde Ausstellung (Online-Dienst)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
- Überweisung
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Nur mit Termin Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)
Telefax: 06204 988-384
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Hinweise für Viernheim: Geburten, Geburtsanmeldung
Welche Dokumente werden benötigt?
- Erklärung zum Vornamen
- Bescheinigung über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern
Die weiteren Dokumente sind abhängig vom Familienstand der Kindeseltern. Daher werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:
bei nicht verheirateten Paaren:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Vaterschaftsanerkennung
- ggfls. Nachweis über die gemeinsame Sorge
- ggfls. Mutterschaftsanerkennung
bei verheirateten Paaren:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde Im Einzelfall können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, sich vorab beim Standesamt über die erforderlichen Unterlagen zu informieren.
- Stammbuch
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Bescheinigung über Geburt (Hebamme)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Standesamt, Frühgeburt, Geburten, Mehrlingsgeburt, Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Anonyme Geburt, Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde