• Viernheim (Landkreis Bergstraße, Hessen)
Anzeige einer Geburt Entgegennahme

Geburten, Geburtsanmeldung

Beschreibung

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

 Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Online-Dienst

Geburtsurkunde Ausstellung (Online-Dienst)

ID: L100001_393960718

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Klassische Kreditkarte
  • Paypal
  • Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 14.09.2023

Technisch geändert am 14.09.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Ansprechpartner

Stadt Viernheim - Amt für Soziales und Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Kettelerstraße 3

68519 Viernheim

(Altes Rathaus)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Rathausstraße / Fußgängerzone
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 612

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Kontakt

Telefon: 06204 988-0(Zentrale Rufnummer für Heiraten in Viernheim 06204 988-333)

Telefax: 06204 988-384

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bezahlsysteme, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))

Stichwörter

Heirat, Sozialamt, Sozialhilfeantrag, Standesamt

Version

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Hinweise für Viernheim: Geburten, Geburtsanmeldung

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Erklärung zum Vornamen
  • Bescheinigung über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern

Die weiteren Dokumente sind abhängig vom Familienstand der Kindeseltern. Daher werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:

bei nicht verheirateten Paaren:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung
  • ggfls. Nachweis über die gemeinsame Sorge
  • ggfls. Mutterschaftsanerkennung

bei verheirateten Paaren:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde Im Einzelfall können auch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, sich vorab beim Standesamt über die erforderlichen Unterlagen zu informieren.

  • Stammbuch
  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
  • Erklärung zum Vornamen des Kindes
  • Bescheinigung über Geburt (Hebamme)

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

Version

Technisch erstellt am 10.11.2008

Technisch geändert am 14.03.2025

Stichwörter

Antrag Geburtsurkunde, Standesamt, Frühgeburt, Geburten, Mehrlingsgeburt, Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Anonyme Geburt, Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Urkunde (Geburtsurkunde), mehrsprachige Geburtsurkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019