Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Darmstadt: Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!

    Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
    Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.

    a) Entbindung in einem Krankenhaus: 

    • Innerhalb von 7 Tagen können Sie die Geburt bei der Verwaltung des Krankenhauses anzeigen und alle notwendigen Unterlagen dabei vorlegen. Das Krankenhaus leitet die Geburtsanzeige erst nach Ablauf der 7 Tage an das Standesamt weiter, wenn die Eltern bis dahin nicht vorgesprochen haben. Eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache beim Standesamt vor Ablauf der 7 Tage ist nicht möglich, da die Geburtsanzeige in diesem Fall noch nicht vorliegt. Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Die erstellten Geburtsurkunden werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.

    b) Entbindung zu Hause:

    • Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt persönlich von Vater und/oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angezeigt werden.

    • Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt, Marktplatz 8, 3. Stock, mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt@darmstadt.de

    Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!

    Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
    Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.

    a) Entbindung in einem Krankenhaus: 

    • Innerhalb von 7 Tagen können Sie die Geburt bei der Verwaltung des Krankenhauses anzeigen und alle notwendigen Unterlagen dabei vorlegen. Das Krankenhaus leitet die Geburtsanzeige erst nach Ablauf der 7 Tage an das Standesamt weiter, wenn die Eltern bis dahin nicht vorgesprochen haben. Eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache beim Standesamt vor Ablauf der 7 Tage ist nicht möglich, da die Geburtsanzeige in diesem Fall noch nicht vorliegt. Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Die erstellten Geburtsurkunden werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.

    b) Entbindung zu Hause:

    • Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt persönlich von Vater und/oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angezeigt werden.

    • Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt, Marktplatz 8, 3. Stock, mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt@darmstadt.de

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde / Geburtenregister

    ID: L100001_409389179

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.09.2024 (von: Weick, Janine)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Weick, Janine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich.  vormittagsnachmittags Montag   08:00 - 11:30              - Dienstag   08:00 - 11:30              - Mittwoch   08:00 - 11:30    14:00 - 17:30 Donnerstag   08:00 - 11:30              - Freitag - geschlossen (nur Trauungen geöffnet)   Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Standesamt telefonisch unter der 115 oder per E-Mail standesamt@darmstadt.de wie folgt erreichbar: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Darmstadt: Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen

    Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 6,00 Euro.

    Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 6,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)