Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Hinweise für Darmstadt: Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.
a) Entbindung in einem Krankenhaus:
- Innerhalb von 7 Tagen können Sie die Geburt bei der Verwaltung des Krankenhauses anzeigen und alle notwendigen Unterlagen dabei vorlegen. Das Krankenhaus leitet die Geburtsanzeige erst nach Ablauf der 7 Tage an das Standesamt weiter, wenn die Eltern bis dahin nicht vorgesprochen haben. Eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache beim Standesamt vor Ablauf der 7 Tage ist nicht möglich, da die Geburtsanzeige in diesem Fall noch nicht vorliegt. Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Die erstellten Geburtsurkunden werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.
b) Entbindung zu Hause:
- Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt persönlich von Vater und/oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angezeigt werden.
- Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt, Marktplatz 8, 3. Stock, mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt@darmstadt.de
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder!
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung der Geburt zuständig, wenn das Kind in Darmstadt geboren wird.
Alle notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dieser Checkliste.
a) Entbindung in einem Krankenhaus:
- Innerhalb von 7 Tagen können Sie die Geburt bei der Verwaltung des Krankenhauses anzeigen und alle notwendigen Unterlagen dabei vorlegen. Das Krankenhaus leitet die Geburtsanzeige erst nach Ablauf der 7 Tage an das Standesamt weiter, wenn die Eltern bis dahin nicht vorgesprochen haben. Eine Kontaktaufnahme oder Vorsprache beim Standesamt vor Ablauf der 7 Tage ist nicht möglich, da die Geburtsanzeige in diesem Fall noch nicht vorliegt. Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine Rückfragen bestehen, erfolgt die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes. Die erstellten Geburtsurkunden werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.
b) Entbindung zu Hause:
- Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt persönlich von Vater und/oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angezeigt werden.
- Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (siehe Checkliste) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt, Marktplatz 8, 3. Stock, mitzubringen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter standesamt@darmstadt.de
Online-Dienst
Geburtsurkunde / Geburtenregister
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Darmstadt: Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen
Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 6,00 Euro.
Eine Geburtsurkunde kostet 12 Euro, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde je 6,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburt, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Internationale Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Frühgeburt, Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, Geburtsanzeige