Jugendarbeit / Jugendbildung
Beschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Hessischer Jugendring
- Örtliche Jugendämter
- Kinder und JugendlicheHessisches Ministerium für Soziales und Integration)
- Landesjugendamt Hessen
Ansprechpartner
51.7 - Jugendförderung
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 51.7 - Jugendförderung beschäftigt sich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren.
Sie fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf verschiedene Lebenslagen vor. Sie hilft Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.
Jugendförderung knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Als eigenständiger Teil der Jugendhilfe, nimmt sie die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Das bedeutet, dass in diesen Zuständigkeitsbereich ein vielfältiges Angebot aus nicht kommerziellen, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Angeboten in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen sowie in Schule stattfindet.
Darüber hinaus setzen wir uns für ein tolerantes und gewaltfreies Miteinander ein und haben dazu das kreiseigene Projekt „Gewalt geht nicht!“ ins Leben gerufen.
Außerdem sind wir Partner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Angebote der Jugendförderung: Hier finden Sie das aktuelle Programmheft.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefax: 05681 775-5175
Sonstiges (MOBILE): 05681 775-5119
Kontaktperson
Herr Robin Machulik
E-Mail: Robin.Machulik@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5173
Herr Lukas Heil
Telefon Festnetz: 05681 775-5177
E-Mail: lukas.heil@schwalm-eder-kreis.de
Frau Kerstin Adam
E-Mail: Kerstin.Adam@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5172
Herr Christian Krüger
E-Mail: christian.krueger@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5179
Herr Thomas Werner
E-Mail: Thomas.Werner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5175
Frau Viola Nadge-König
E-Mail: Viola.Nadge-Koenig@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5174
Frau Franziska Jäger
E-Mail: franziska.jaeger@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-5178
Gemeinde Körle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Gebäude
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Körle
Linien:- Regionalbahn: Linie RT5
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: vormittags geschlossen 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Bezahlsysteme, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Körle
Empfänger: Gemeinde Körle
IBAN: DE08 5206 2601 0002 8066 73
BIC:
Bankinstitut: VR-Bank Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Für Behinderte ist eine Klingel / Sprechanlage angebracht.
Bezahlmöglichkeiten: Some(girocard (Die Girocard, umgangssprachlich auch als Girokarte bezeichnet, wurde vom Zentralen Kreditausschuss gegründet.)), Some(Lastschrift), Some(Rechnung), Some(ePayment), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Barzahlung)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugend, Jugendhilfe, Förderung, Hilfe, Jugendbildung, Jugendarbeit