Schwalm - Eder - Kreis - 51.7 - Jugendförderung

Beschreibung

Die Arbeitsgruppe 51.7 - Jugendförderung beschäftigt sich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren.

Sie fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf verschiedene Lebenslagen vor. Sie hilft Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.

Jugendförderung knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

Als eigenständiger Teil der Jugendhilfe, nimmt sie die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Das bedeutet, dass in diesen Zuständigkeitsbereich ein vielfältiges Angebot aus nicht kommerziellen, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Angeboten in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen sowie in Schule stattfindet.

Darüber hinaus setzen wir uns für ein tolerantes und gewaltfreies Miteinander ein und haben dazu das kreiseigene Projekt „Gewalt geht nicht!“ ins Leben gerufen.

Außerdem sind wir Partner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

Angebote der Jugendförderung:

Hier finden Sie das aktuelle Programmheft.

Adresse

Hausanschrift

Pommernweg 12

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Telefax: 05681 775-5175

Sonstiges (MOBILE): 05681 775-5119

E-Mail: jugendfoerderung@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Kreis Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Version

Technisch geändert am 06.03.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE