Jugendarbeit / Jugendbildung
Beschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Hessischer Jugendring
- Örtliche Jugendämter
- Kinder und JugendlicheHessisches Ministerium für Soziales und Integration)
- Landesjugendamt Hessen
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 51.7 - Jugendförderung
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 51.7 - Jugendförderung beschäftigt sich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren.
Sie fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf verschiedene Lebenslagen vor. Sie hilft Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln.
Jugendförderung knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Als eigenständiger Teil der Jugendhilfe, nimmt sie die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Das bedeutet, dass in diesen Zuständigkeitsbereich ein vielfältiges Angebot aus nicht kommerziellen, erlebnis- und erfahrungsbezogenen Angeboten in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen sowie in Schule stattfindet.
Darüber hinaus setzen wir uns für ein tolerantes und gewaltfreies Miteinander ein und haben dazu das kreiseigene Projekt „Gewalt geht nicht!“ ins Leben gerufen.
Außerdem sind wir Partner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Angebote der Jugendförderung: Hier finden Sie das aktuelle Programmheft.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 05681 775-5175
Sonstiges (MOBILE): 05681 775-5119
Gemeinde Knüllwald - Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Jugendarbeit, Jugend, Jugendhilfe, Jugendbildung, Hilfe