Schulpsychologische Beratung Angebot

    Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung für eine schulpsychologische Beratung im Land Hessen.

    Beschreibung

    Die Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.

    Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.

    Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren: Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden.

    Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen.

    Online-Dienst

    Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung

    ID: L100001_389114980

    Beschreibung

    Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Schulleitungen können sich für eine schulpsychologische Beratung anmelden. Die Anmeldung wird automatisch an die oder den für die betreffende Schule zuständige Schulpsychologin beziehungsweise den zuständigen Schulpsychologen weitergeleitet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.05.2023 (von: George, Tatjana)

    Technisch geändert am 15.05.2023 (von: George, Tatjana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die jeweilige regionale Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kann bei dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Besuch einer hessischen Schule, oder
    • Sorgeberechtigung für die eine Schülerin oder eines Schülers einer hessischen Schule
    • Tätigkeit als Lehr- oder pädagogische Fachkraft an einer hessischen Schule

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine. Das Angebot einer schulpsychologischen Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Jeder Person, die einen Bedarf für eine Beratung anmeldet, wird auch ein Beratungsangebot gemacht.

    Verfahrensablauf

    • Hier können sich Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräfte und Schulleitungen für eine schulpsychologische Beratung in Hessen anmelden.
    • Die Anmeldung zur Beratung wird per E-Mail an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des für die Schule zuständigen staatlichen Schulamts gesendet.
    • Innerhalb des Teams der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dieses staatlichen Schulamtes wird ermittelt, wer Ansprechperson für die jeweilige Schule ist (jede hessische Schule hat eine feste schulpsychologische Ansprechperson).
    • Die schulpsychologische Ansprechperson der jeweiligen Schule nimmt entsprechend der angegebenen Präferenz der anmeldenden Person mit dieser per E-Mail oder Telefon Kontakt auf.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 1 bis 4 Wochen

    Die Wartezeit bis zum Start einer Beratung ist vor allem abhängig vom Beratungsanliegen und der Erreichbarkeit der anmeldenden Person. Bei Beratungsanliegen, die eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung (Not- und Krisenfälle) befürchten lassen findet eine Kontaktaufnahmen und ein erster (telefonischer) Beratungstermin in aller Regel noch am gleichen Tag statt.

    Kosten

    Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beratung, Psychologische Beratung, Psychologin, Schulpsychologie, Psychologie, Psychologe, Schulberatung, Schule, Schulpsychologische Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)