• Guxhagen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
 

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Zuständigkeit

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

Ansprechpartner

Gemeinde Guxhagen - Abteilung II Ordnungs- und Personalverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Zum Ehrenhain 2

34302 Guxhagen

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
    • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 19

34299 Guxhagen

Öffnungszeiten

Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Gemeindekasse Guxhagen

Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

BIC: GENODEF1HRV

Bankinstitut: VR PartnerBank eG

Gemeinde Guxhagen

Empfänger: Gemeinde Guxhagen

IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

BIC: HELADEF1MEG

Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

Weitere Informationen

Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde wirkt u. a. bei Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregelung sowie der Beseitigung von Unfallpunkten mit. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig. 

Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung. Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde‐ und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes‐ und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen. 

Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr. Die weiteren Aufgaben können Sie über den Reiter „Dienstleistungen“ einsehen. 

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Ausnahmen v. Sonn- u. Feiertagsverbot

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Baumaßnahmen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Parkerleichterungen u. Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Taxen und Mietwagen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Veranstaltungen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Fahrtenbücher

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Großraum- und Schwertransporte

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Kontakt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 07.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 07.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Autobahnbaustelle, Beschilderung, Veranstaltungen, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Poller, Genehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019