Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Hinweise für Neu-Isenburg: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung

    ID: L100001_401480358

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2024

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenallee 53

    63263 Neu-Isenburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 17:00 Uhr 
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06102 241-300

    Telefon: 06102 241-338(Geschäftsstelle für Bürgeranliegen)

    E-Mail: sicherheit@stadt-neu-isenburg.de

    Stichwörter

    Ordnungsamt, Ordnungspolizei, Stadtpolizei, Ordnungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Autobahnbaustelle, Beschilderung, Veranstaltungen, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Poller, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019