Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienst
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen (Online-Antrag)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Ordnungsamt
Beschreibung
Verkehrsordnungswidrigkeiten
owi@kriftel.de
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Öffnungszeiten
Donnerstag: 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@kriftel.de
Kontaktperson
Volker Kaufmann
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Fax: 06192 45514
Telefon Festnetz: 06192 4004-50
E-Mail: volker.kaufmann@kriftel.de
Alicia Seeharsch
Postanschrift
Frankfurter Straße 33-37
65830 Kriftel
Telefon Festnetz: 06192 4004-65
Fax: 06192 45514
E-Mail: alicia.seeharsch@kriftel.de
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Hinweise für Kriftel: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Sondernutzungserlaubnis in sonstigen Fällen
(§ 8 FStrG, § 16 HStrG)
50,00 € für die erste angefangene Woche
und 25,00 € für jede weitere Woche
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Beschilderung, Genehmigung, Poller, Verkehrsraumeinschränkung, Straßenfest, Veranstaltungen, Autobahnbaustelle