Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
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Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr
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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Nidderau - Fachdienst Stadtpolizei
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
Postfach
61130 Nidderau
Kontakt
Stadt Nidderau - Fachbereich 30 Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Kontaktperson
Thorsten Bilger
Peter Hess
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Tobias Kappler
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
Telefon Festnetz: 06187 299-131
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen