Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Online-Dienste
Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional
Für die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung sowie einer Sondernutzungserlaubnis wenden Sie sich an den:
Fachdienst Ordnungsbehoerde
Straßenverkehrsbehoerde
Klosterhofstraße 4-6
2.Stock, Zimmer 254-256
63477 Maintal
Ansprechpartner:
Frau Riedl
Tel.: 06181-400260
Herr Rudolph
Tel.: 06181-400224
Herr Vogt
Tel.: 06181-400285
Fax der Straßenverkehrsbehoerde: 06181-4005026
Email.: ordnungsbehoerde@maintal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nach Vereinbarung
Hinweis:
Sind für die Arbeiten Aufbrüche im Straßen- oder Gehwegbereich erforderlich, so ist vorab der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehoerde eine Aufbruchgenehmigung beim Fachdienst Tiefbau zu beantragen.
Für die Beantragung und den Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an den Fachdienst Tiefbau, Frau Lindner, Tel.: 06181-400441 oder Herrn Ritter, Tel.: 06181-400426.
Für die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung sowie einer Sondernutzungserlaubnis wenden Sie sich an den:
Fachdienst Ordnungsbehoerde
Straßenverkehrsbehoerde
Klosterhofstraße 4-6
2.Stock, Zimmer 254-256
63477 Maintal
Ansprechpartner:
Frau Riedl
Tel.: 06181-400260
Herr Rudolph
Tel.: 06181-400224
Herr Vogt
Tel.: 06181-400285
Fax der Straßenverkehrsbehoerde: 06181-4005026
Email.: ordnungsbehoerde@maintal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nach Vereinbarung
Hinweis:
Sind für die Arbeiten Aufbrüche im Straßen- oder Gehwegbereich erforderlich, so ist vorab der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehoerde eine Aufbruchgenehmigung beim Fachdienst Tiefbau zu beantragen.
Für die Beantragung und den Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an den Fachdienst Tiefbau, Frau Lindner, Tel.: 06181-400441 oder Herrn Ritter, Tel.: 06181-400426.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Maintal - Fachdienst Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional
Die Vorlage von Unterlagen ist immer abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme sowie der hierzu erforderlichen Straßen- bzw. Gehwegsperrungen. Daher kann der Umfang der vorzulegenden Unterlagen variieren. Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die bei einer Vielzahl von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenbereich erforderlich sind:
Antragsunterlagen (erforderlich)
schriftlicher Antrag
Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes und Bauplan
Aufbruchgenehmigung des Fachdienstes Tiefbau
Bezeichnung der Art und des Umfangs der beabsichtigten Bauarbeiten
Bezeichnung des betroffenen Straßenabschnitts
exakte örtlichen Beschreibung (Gemeinde, Ortsteil, Straßenname und Hausnummer)
Art der Verkehrsbehinderung
Welche Sperrform wird benötigt?
voraussichtliche Dauer der Maßnahme
Verkehrszeichenplan (erforderliche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
Umleitungen mit Streckenverlauf und Absperrvorrichtungen
Benennung des verantwortlichen Bauleiters mit Telefonnummer
Antragsunterlagen (optional)
Signalanlagen- und zeitenplan für die betroffene Ampelanlagen
vorgesehener Phasenverlauf bei automatischen Lichtzeichenanlagen
Ansprechpartner im Falle einer Störung der Lichtzeichenanlage
Verantwortliche für die Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle
Änderung der Beschilderungen nach Arbeitsende, an Feiertagen oder bei Nacht
Beleuchtung der Baustelle
Zusätzlich zu den Antragsunterlagen können weitere Maßnahmen vor der Genehmigungserteilung, z.B. die Durchführung eines Ortstermins - auch mit anderen zu beteiligenden Behörden oder Stellen - erforderlich werden.
Die Vorlage von Unterlagen ist immer abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme sowie der hierzu erforderlichen Straßen- bzw. Gehwegsperrungen. Daher kann der Umfang der vorzulegenden Unterlagen variieren. Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die bei einer Vielzahl von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenbereich erforderlich sind:
Antragsunterlagen (erforderlich)
schriftlicher Antrag
Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes und Bauplan
Aufbruchgenehmigung des Fachdienstes Tiefbau
Bezeichnung der Art und des Umfangs der beabsichtigten Bauarbeiten
Bezeichnung des betroffenen Straßenabschnitts
exakte örtlichen Beschreibung (Gemeinde, Ortsteil, Straßenname und Hausnummer)
Art der Verkehrsbehinderung
Welche Sperrform wird benötigt?
voraussichtliche Dauer der Maßnahme
Verkehrszeichenplan (erforderliche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
Umleitungen mit Streckenverlauf und Absperrvorrichtungen
Benennung des verantwortlichen Bauleiters mit Telefonnummer
Antragsunterlagen (optional)
Signalanlagen- und zeitenplan für die betroffene Ampelanlagen
vorgesehener Phasenverlauf bei automatischen Lichtzeichenanlagen
Ansprechpartner im Falle einer Störung der Lichtzeichenanlage
Verantwortliche für die Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle
Änderung der Beschilderungen nach Arbeitsende, an Feiertagen oder bei Nacht
Beleuchtung der Baustelle
Zusätzlich zu den Antragsunterlagen können weitere Maßnahmen vor der Genehmigungserteilung, z.B. die Durchführung eines Ortstermins - auch mit anderen zu beteiligenden Behörden oder Stellen - erforderlich werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional
Die Genehmigungen für kleine Baumaßnahmen (z.B. die Reparatur eines Sinkkastens, kleinere Ausbesserungsarbeiten auf dem Gehweg oder der Fahrbahn, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg, etc.) sind zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu beantragen.
Größere Bauvorhaben (z.B. Straßenaufbruch, Hausneubau, Kanalsanierungen, etc) sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu beantragen.
Keine Beantragungsfristen sind für die Durchführung von Notmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Hierzu zählen z.B. Kanal- und Straßeneinbrüche, Wasserrohrbrüche, Schäden an Gasleitungen, etc.
Diese Arbeiten werden in der Regel von Energieversorgungsträgern oder dem Träger der Straßenbaulast durchgeführt.
Die Genehmigungen für kleine Baumaßnahmen (z.B. die Reparatur eines Sinkkastens, kleinere Ausbesserungsarbeiten auf dem Gehweg oder der Fahrbahn, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg, etc.) sind zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu beantragen.
Größere Bauvorhaben (z.B. Straßenaufbruch, Hausneubau, Kanalsanierungen, etc) sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu beantragen.
Keine Beantragungsfristen sind für die Durchführung von Notmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Hierzu zählen z.B. Kanal- und Straßeneinbrüche, Wasserrohrbrüche, Schäden an Gasleitungen, etc.
Diese Arbeiten werden in der Regel von Energieversorgungsträgern oder dem Träger der Straßenbaulast durchgeführt.
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional
Die Höhe der Verwaltungskosten sowie der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Baustellenart (z.B. Gehwegsperrung, teilweise, halbseitige oder Vollsperrung einer Straße) sowie des Zeitraumes der benötigten Sperrung.
Die exakte Gebührenhöhe können Sie bei den Ansprechpartner/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragen.
Die Höhe der Verwaltungskosten sowie der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Baustellenart (z.B. Gehwegsperrung, teilweise, halbseitige oder Vollsperrung einer Straße) sowie des Zeitraumes der benötigten Sperrung.
Die exakte Gebührenhöhe können Sie bei den Ansprechpartner/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional
„Container“ und „Gerüste“ im öffentlichen Straßenraum
Für Container, Gerüste und Umzüge ist eine Verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Gebrauchserlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Dies allerdings nur dann, wenn durch die Arbeiten, Lagerung der Materialien oder Stellung des Containers, Umzugsfahrzeug oder des Gerüsts der öffentliche Verkehrsraum (Gehweg und/oder Fahrbahn, Parkbuchten) in Anspruch genommen werden muss.
Die Genehmigung hierzu ist zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich und formlos bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren richten sich nach den gültigen Gebührensatzungen der Stadt Maintal und kann bei den mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragt werden.
Sollten besondere örtliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten eine Straßensperrung oder die Aufstellung von Verkehrszeichen erfordern (z.B. durch Stellung von Halteverboten), ist eine verkehrsrechtliche Anordnung mit den damit verbundenen Gebühren notwendig. Über Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen entscheiden unsere Mitarbeiter.
Wichtig zu wissen:
Gerüste im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich
Bei der Aufstellung von Gerüsten auf dem Gehweg ist eine Gehwegrestbreite von 1,30m vorzuhalten. Wird diese Mindestbreite unterschritten ist ein Tunnelgerüst oder aber die Einrichtung eines Notweges auf der Fahrbahn (nach Regelplab B II/5) erforderlich.
Alle Gerüste müssen in den Seitenbereichen mit einem Schutznetz ausgestattet werden, damit Arbeitsmaterialien oder Werkzeuge nicht auf die Straße oder den Gehweg fallen können. Enlang desGerüstes sind mindestens zwei "gelbe" Blinklampen sowie am Anfang und am Ende des Gerüstes jeweils eine "gelb" beleuchtete Bake aufzustellen.
Container im Straßenbereich
Container im öffentlichen Straßenraum müssen an den Ecken mit schraffierten und reflektierenden Leitplatten ausgestattet sein. Muss der Container über die Abend- und Nachtstunden im öffentlichen Straßenraum verbleiben, ist dieser zusätzlich aus beiden Fahrtrichtungen mit je einer "gelb" leuchtenden Baken gesichert / gekennzeichnet werden.
Haltverbote
Angeordnete Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO oder Zeichen 286 StVO) müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden, damit sie Rechtskraft erlangen. Zusätzlich müssen an den Haltverbotszeichen Hinweisschilder (Din A4 - weiss) befestigt werden, aus denen die Zeitdauer der Gültigkeit der Haltverbote erkennbar wird (z.B. vom 01.01.2014, 7.00 bis 02.01.2014, 17.00 wegen Bauarbeiten). In Bereichen mit gekennzeichneten Parkbuchten oder Parkplätzen sind Zuätze mit dem Text "auch in den gekennzeichneten Flächen" an den Haltverbotszeichen zu befestigen.
Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner/Innen oder Gewerbebetriebe sind über die Maßnahme zu informieren. Private oder gewerblich genutzte Ein- und Ausfahrten dürfen nicht beschränkt werden, es sei denn, der Erlaubnisnehmer hat anderweitige Absprachen mit den Anwohner/Innen oder den Gewerbetreibenden getroffen.
Verkehrsbeschilderungen oder Baustelleneinrichtungen
So Sie im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung Verkehrzeichen und Absicherungen aufstellen müssen, können diese über qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen bezogen werden. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Materialien über den Eigenbetrieb Betriebshof -unter Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung- kostenpflichtig auszuleihen. Zur genauen Disposition und Abwicklung wenden Sie sich bitte dann direkt an den Eigenbetrieb Betriebshof, Berliner Straße 33, 63477 Maintal, Telefon: 06181-400 411.
"Container" und "Gerüste" im öffentlichen Straßenraum
Für Container, Gerüste und Umzüge ist eine Verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Gebrauchserlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Dies allerdings nur dann, wenn durch die Arbeiten, Lagerung der Materialien oder Stellung des Containers, Umzugsfahrzeug oder des Gerüsts der öffentliche Verkehrsraum (Gehweg und/oder Fahrbahn, Parkbuchten) in Anspruch genommen werden muss.
Die Genehmigung hierzu ist zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich und formlos bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren richten sich nach den gültigen Gebührensatzungen der Stadt Maintal und kann bei den mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragt werden.
Sollten besondere örtliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten eine Straßensperrung oder die Aufstellung von Verkehrszeichen erfordern (z.B. durch Stellung von Halteverboten), ist eine verkehrsrechtliche Anordnung mit den damit verbundenen Gebühren notwendig. Über Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen entscheiden unsere Mitarbeiter.
Wichtig zu wissen:
Gerüste im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich
Bei der Aufstellung von Gerüsten auf dem Gehweg ist eine Gehwegrestbreite von 1,30m vorzuhalten. Wird diese Mindestbreite unterschritten ist ein Tunnelgerüst oder aber die Einrichtung eines Notweges auf der Fahrbahn (nach Regelplab B II/5) erforderlich.
Alle Gerüste müssen in den Seitenbereichen mit einem Schutznetz ausgestattet werden, damit Arbeitsmaterialien oder Werkzeuge nicht auf die Straße oder den Gehweg fallen können. Enlang desGerüstes sind mindestens zwei "gelbe" Blinklampen sowie am Anfang und am Ende des Gerüstes jeweils eine "gelb" beleuchtete Bake aufzustellen.
Container im Straßenbereich
Container im öffentlichen Straßenraum müssen an den Ecken mit schraffierten und reflektierenden Leitplatten ausgestattet sein. Muss der Container über die Abend- und Nachtstunden im öffentlichen Straßenraum verbleiben, ist dieser zusätzlich aus beiden Fahrtrichtungen mit je einer "gelb" leuchtenden Baken gesichert / gekennzeichnet werden.
Haltverbote
Angeordnete Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO oder Zeichen 286 StVO) müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden, damit sie Rechtskraft erlangen. Zusätzlich müssen an den Haltverbotszeichen Hinweisschilder (Din A4 - weiss) befestigt werden, aus denen die Zeitdauer der Gültigkeit der Haltverbote erkennbar wird (z.B. vom 01.01.2014, 7.00 bis 02.01.2014, 17.00 wegen Bauarbeiten). In Bereichen mit gekennzeichneten Parkbuchten oder Parkplätzen sind Zuätze mit dem Text "auch in den gekennzeichneten Flächen" an den Haltverbotszeichen zu befestigen.
Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner/Innen oder Gewerbebetriebe sind über die Maßnahme zu informieren. Private oder gewerblich genutzte Ein- und Ausfahrten dürfen nicht beschränkt werden, es sei denn, der Erlaubnisnehmer hat anderweitige Absprachen mit den Anwohner/Innen oder den Gewerbetreibenden getroffen.
Verkehrsbeschilderungen oder Baustelleneinrichtungen
So Sie im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung Verkehrzeichen und Absicherungen aufstellen müssen, können diese über qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen bezogen werden. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Materialien über den Eigenbetrieb Betriebshof -unter Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung- kostenpflichtig auszuleihen. Zur genauen Disposition und Abwicklung wenden Sie sich bitte dann direkt an den Eigenbetrieb Betriebshof, Berliner Straße 33, 63477 Maintal, Telefon: 06181-400 411.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen