Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr

    ID: L100001_407873732

    Beschreibung

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr, verkehrsrechtliche Anordnungen, Sonntagsverbot LKW, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsverboten- oder beschränkungen, Erlaubnisse für die Durchführung von Veranstaltungen auföffentlichen Verkehrsgrund

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    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2024 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    ID: L100001_382229455

    Beschreibung

    Im § 46 der StVO sind zahlreiche Ausnahmen von Regelungen beschrieben. Die Beantragung solcher Ausnahmen kann mit diesem Prozess vorgenommen werden.

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    Technisch erstellt am 20.10.2022 (von: Squar, Johannes)

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Sahin, Aylin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional

    Für die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung sowie einer Sondernutzungserlaubnis wenden Sie sich an den:

    Fachdienst Ordnungsbehoerde

    Straßenverkehrsbehoerde

    Klosterhofstraße 4-6

    2.Stock, Zimmer 254-256

    63477 Maintal

    Ansprechpartner:

    Frau Riedl

    Tel.: 06181-400260

    Herr Rudolph

    Tel.: 06181-400224

    Herr Vogt

    Tel.: 06181-400285

    Fax der Straßenverkehrsbehoerde: 06181-4005026

    Email.: ordnungsbehoerde@maintal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Donnerstag nach Vereinbarung

    Hinweis:

    Sind für die Arbeiten Aufbrüche im Straßen- oder Gehwegbereich erforderlich, so ist vorab der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehoerde eine Aufbruchgenehmigung beim Fachdienst Tiefbau zu beantragen.

    Für die Beantragung und den Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an den Fachdienst Tiefbau, Frau Lindner, Tel.: 06181-400441 oder Herrn Ritter, Tel.: 06181-400426.

    Für die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung sowie einer Sondernutzungserlaubnis wenden Sie sich an den:

    Fachdienst Ordnungsbehoerde

    Straßenverkehrsbehoerde

    Klosterhofstraße 4-6

    2.Stock, Zimmer 254-256

    63477 Maintal

    Ansprechpartner:

    Frau Riedl

    Tel.: 06181-400260

    Herr Rudolph

    Tel.: 06181-400224

    Herr Vogt

    Tel.: 06181-400285

    Fax der Straßenverkehrsbehoerde: 06181-4005026

    Email.: ordnungsbehoerde@maintal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

    Donnerstag nach Vereinbarung

    Hinweis:

    Sind für die Arbeiten Aufbrüche im Straßen- oder Gehwegbereich erforderlich, so ist vorab der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehoerde eine Aufbruchgenehmigung beim Fachdienst Tiefbau zu beantragen.

    Für die Beantragung und den Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an den Fachdienst Tiefbau, Frau Lindner, Tel.: 06181-400441 oder Herrn Ritter, Tel.: 06181-400426.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Maintal - Fachdienst Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhofstraße 4-6

    63477 Maintal

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
    Donnerstag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional

    Die Vorlage von Unterlagen ist immer abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme sowie der hierzu erforderlichen Straßen- bzw. Gehwegsperrungen. Daher kann der Umfang der vorzulegenden Unterlagen variieren. Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die bei einer Vielzahl von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenbereich erforderlich sind:

    Antragsunterlagen (erforderlich)

    schriftlicher Antrag

    Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes und Bauplan

    Aufbruchgenehmigung des Fachdienstes Tiefbau

    Bezeichnung der Art und des Umfangs der beabsichtigten Bauarbeiten

    Bezeichnung des betroffenen Straßenabschnitts

    exakte örtlichen Beschreibung (Gemeinde, Ortsteil, Straßenname und Hausnummer)

    Art der Verkehrsbehinderung

    Welche Sperrform wird benötigt?

    voraussichtliche Dauer der Maßnahme

    Verkehrszeichenplan (erforderliche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)

    Umleitungen mit Streckenverlauf und Absperrvorrichtungen

    Benennung des verantwortlichen Bauleiters mit Telefonnummer

    Antragsunterlagen (optional)

    Signalanlagen- und zeitenplan für die betroffene Ampelanlagen

    vorgesehener Phasenverlauf bei automatischen Lichtzeichenanlagen

    Ansprechpartner im Falle einer Störung der Lichtzeichenanlage

    Verantwortliche für die Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle

    Änderung der Beschilderungen nach Arbeitsende, an Feiertagen oder bei Nacht

    Beleuchtung der Baustelle

    Zusätzlich zu den Antragsunterlagen können weitere Maßnahmen vor der Genehmigungserteilung, z.B. die Durchführung eines Ortstermins - auch mit anderen zu beteiligenden Behörden oder Stellen - erforderlich werden.

    Die Vorlage von Unterlagen ist immer abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme sowie der hierzu erforderlichen Straßen- bzw. Gehwegsperrungen. Daher kann der Umfang der vorzulegenden Unterlagen variieren. Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die bei einer Vielzahl von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenbereich erforderlich sind:

    Antragsunterlagen (erforderlich)

    schriftlicher Antrag

    Baugenehmigung des zuständigen Bauamtes und Bauplan

    Aufbruchgenehmigung des Fachdienstes Tiefbau

    Bezeichnung der Art und des Umfangs der beabsichtigten Bauarbeiten

    Bezeichnung des betroffenen Straßenabschnitts

    exakte örtlichen Beschreibung (Gemeinde, Ortsteil, Straßenname und Hausnummer)

    Art der Verkehrsbehinderung

    Welche Sperrform wird benötigt?

    voraussichtliche Dauer der Maßnahme

    Verkehrszeichenplan (erforderliche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)

    Umleitungen mit Streckenverlauf und Absperrvorrichtungen

    Benennung des verantwortlichen Bauleiters mit Telefonnummer

    Antragsunterlagen (optional)

    Signalanlagen- und zeitenplan für die betroffene Ampelanlagen

    vorgesehener Phasenverlauf bei automatischen Lichtzeichenanlagen

    Ansprechpartner im Falle einer Störung der Lichtzeichenanlage

    Verantwortliche für die Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle

    Änderung der Beschilderungen nach Arbeitsende, an Feiertagen oder bei Nacht

    Beleuchtung der Baustelle

    Zusätzlich zu den Antragsunterlagen können weitere Maßnahmen vor der Genehmigungserteilung, z.B. die Durchführung eines Ortstermins - auch mit anderen zu beteiligenden Behörden oder Stellen - erforderlich werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional

    Die Genehmigungen für kleine Baumaßnahmen (z.B. die Reparatur eines Sinkkastens, kleinere Ausbesserungsarbeiten auf dem Gehweg oder der Fahrbahn, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg, etc.) sind zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu beantragen.

    Größere Bauvorhaben (z.B. Straßenaufbruch, Hausneubau, Kanalsanierungen, etc) sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu beantragen.

    Keine Beantragungsfristen sind für die Durchführung von Notmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Hierzu zählen z.B. Kanal- und Straßeneinbrüche, Wasserrohrbrüche, Schäden an Gasleitungen, etc.

    Diese Arbeiten werden in der Regel von Energieversorgungsträgern oder dem Träger der Straßenbaulast durchgeführt.

    Die Genehmigungen für kleine Baumaßnahmen (z.B. die Reparatur eines Sinkkastens, kleinere Ausbesserungsarbeiten auf dem Gehweg oder der Fahrbahn, Aufstellung eines Gerüstes auf dem Gehweg, etc.) sind zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu beantragen.

    Größere Bauvorhaben (z.B. Straßenaufbruch, Hausneubau, Kanalsanierungen, etc) sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu beantragen.

    Keine Beantragungsfristen sind für die Durchführung von Notmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Hierzu zählen z.B. Kanal- und Straßeneinbrüche, Wasserrohrbrüche, Schäden an Gasleitungen, etc.

    Diese Arbeiten werden in der Regel von Energieversorgungsträgern oder dem Träger der Straßenbaulast durchgeführt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional

    Die Höhe der Verwaltungskosten sowie der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Baustellenart (z.B. Gehwegsperrung, teilweise, halbseitige oder Vollsperrung einer Straße) sowie des Zeitraumes der benötigten Sperrung.

    Die exakte Gebührenhöhe können Sie bei den Ansprechpartner/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragen.

    Die Höhe der Verwaltungskosten sowie der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Baustellenart (z.B. Gehwegsperrung, teilweise, halbseitige oder Vollsperrung einer Straße) sowie des Zeitraumes der benötigten Sperrung.

    Die exakte Gebührenhöhe können Sie bei den Ansprechpartner/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Maintal: Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung - Regional

    „Container“ und „Gerüste“ im öffentlichen Straßenraum

    Für Container, Gerüste und Umzüge ist eine Verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Gebrauchserlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Dies allerdings nur dann, wenn durch die Arbeiten, Lagerung der Materialien oder Stellung des Containers, Umzugsfahrzeug oder des Gerüsts der öffentliche Verkehrsraum (Gehweg und/oder Fahrbahn, Parkbuchten) in Anspruch genommen werden muss.

    Die Genehmigung hierzu ist zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich und formlos bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren richten sich nach den gültigen Gebührensatzungen der Stadt Maintal und kann bei den mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragt werden.

    Sollten besondere örtliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten eine Straßensperrung oder die Aufstellung von Verkehrszeichen erfordern (z.B. durch Stellung von Halteverboten), ist eine verkehrsrechtliche Anordnung mit den damit verbundenen Gebühren notwendig. Über Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen entscheiden unsere Mitarbeiter.

    Wichtig zu wissen:

    Gerüste im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich

    Bei der Aufstellung von Gerüsten auf dem Gehweg ist eine Gehwegrestbreite von 1,30m vorzuhalten. Wird diese Mindestbreite unterschritten ist ein Tunnelgerüst oder aber die Einrichtung eines Notweges auf der Fahrbahn (nach Regelplab B II/5) erforderlich.

    Alle Gerüste müssen in den Seitenbereichen mit einem Schutznetz ausgestattet werden, damit Arbeitsmaterialien oder Werkzeuge nicht auf die Straße oder den Gehweg fallen können. Enlang desGerüstes sind mindestens zwei "gelbe" Blinklampen sowie am Anfang und am Ende des Gerüstes jeweils eine "gelb" beleuchtete Bake aufzustellen.

    Container im Straßenbereich

    Container im öffentlichen Straßenraum müssen an den Ecken mit schraffierten und reflektierenden Leitplatten ausgestattet sein. Muss der Container über die Abend- und Nachtstunden im öffentlichen Straßenraum verbleiben, ist dieser zusätzlich aus beiden Fahrtrichtungen mit je einer "gelb" leuchtenden Baken gesichert / gekennzeichnet werden.

    Haltverbote

    Angeordnete Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO oder Zeichen 286 StVO) müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden, damit sie Rechtskraft erlangen. Zusätzlich müssen an den Haltverbotszeichen Hinweisschilder (Din A4 - weiss) befestigt werden, aus denen die Zeitdauer der Gültigkeit der Haltverbote erkennbar wird (z.B. vom 01.01.2014, 7.00 bis 02.01.2014, 17.00 wegen Bauarbeiten). In Bereichen mit gekennzeichneten Parkbuchten oder Parkplätzen sind Zuätze mit dem Text "auch in den gekennzeichneten Flächen" an den Haltverbotszeichen zu befestigen.

    Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner/Innen oder Gewerbebetriebe sind über die Maßnahme zu informieren. Private oder gewerblich genutzte Ein- und Ausfahrten dürfen nicht beschränkt werden, es sei denn, der Erlaubnisnehmer hat anderweitige Absprachen mit den Anwohner/Innen oder den Gewerbetreibenden getroffen.

    Verkehrsbeschilderungen oder Baustelleneinrichtungen

    So Sie im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung Verkehrzeichen und Absicherungen aufstellen müssen, können diese über qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen bezogen werden. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Materialien über den Eigenbetrieb Betriebshof -unter Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung- kostenpflichtig auszuleihen. Zur genauen Disposition und Abwicklung wenden Sie sich bitte dann direkt an den Eigenbetrieb Betriebshof, Berliner Straße 33, 63477 Maintal, Telefon: 06181-400 411.

    "Container" und "Gerüste" im öffentlichen Straßenraum

    Für Container, Gerüste und Umzüge ist eine Verkehrsrechliche Anordnung sowie eine Gebrauchserlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich. Dies allerdings nur dann, wenn durch die Arbeiten, Lagerung der Materialien oder Stellung des Containers, Umzugsfahrzeug oder des Gerüsts der öffentliche Verkehrsraum (Gehweg und/oder Fahrbahn, Parkbuchten) in Anspruch genommen werden muss.

    Die Genehmigung hierzu ist zwei Wochen vor Arbeitsbeginn schriftlich und formlos bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren richten sich nach den gültigen Gebührensatzungen der Stadt Maintal und kann bei den mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde erfragt werden.

    Sollten besondere örtliche oder verkehrstechnische Gegebenheiten eine Straßensperrung oder die Aufstellung von Verkehrszeichen erfordern (z.B. durch Stellung von Halteverboten), ist eine verkehrsrechtliche Anordnung mit den damit verbundenen Gebühren notwendig. Über Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen entscheiden unsere Mitarbeiter.

    Wichtig zu wissen:

    Gerüste im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich

    Bei der Aufstellung von Gerüsten auf dem Gehweg ist eine Gehwegrestbreite von 1,30m vorzuhalten. Wird diese Mindestbreite unterschritten ist ein Tunnelgerüst oder aber die Einrichtung eines Notweges auf der Fahrbahn (nach Regelplab B II/5) erforderlich.

    Alle Gerüste müssen in den Seitenbereichen mit einem Schutznetz ausgestattet werden, damit Arbeitsmaterialien oder Werkzeuge nicht auf die Straße oder den Gehweg fallen können. Enlang desGerüstes sind mindestens zwei "gelbe" Blinklampen sowie am Anfang und am Ende des Gerüstes jeweils eine "gelb" beleuchtete Bake aufzustellen.

    Container im Straßenbereich

    Container im öffentlichen Straßenraum müssen an den Ecken mit schraffierten und reflektierenden Leitplatten ausgestattet sein. Muss der Container über die Abend- und Nachtstunden im öffentlichen Straßenraum verbleiben, ist dieser zusätzlich aus beiden Fahrtrichtungen mit je einer "gelb" leuchtenden Baken gesichert / gekennzeichnet werden.

    Haltverbote

    Angeordnete Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO oder Zeichen 286 StVO) müssen spätestens 72 Stunden vor Beginn der Bauarbeiten aufgestellt werden, damit sie Rechtskraft erlangen. Zusätzlich müssen an den Haltverbotszeichen Hinweisschilder (Din A4 - weiss) befestigt werden, aus denen die Zeitdauer der Gültigkeit der Haltverbote erkennbar wird (z.B. vom 01.01.2014, 7.00 bis 02.01.2014, 17.00 wegen Bauarbeiten). In Bereichen mit gekennzeichneten Parkbuchten oder Parkplätzen sind Zuätze mit dem Text "auch in den gekennzeichneten Flächen" an den Haltverbotszeichen zu befestigen.

    Die direkt von der Maßnahme betroffenen Anwohner/Innen oder Gewerbebetriebe sind über die Maßnahme zu informieren. Private oder gewerblich genutzte Ein- und Ausfahrten dürfen nicht beschränkt werden, es sei denn, der Erlaubnisnehmer hat anderweitige Absprachen mit den Anwohner/Innen oder den Gewerbetreibenden getroffen.

    Verkehrsbeschilderungen oder Baustelleneinrichtungen

    So Sie im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung Verkehrzeichen und Absicherungen aufstellen müssen, können diese über qualifizierte Verkehrssicherungsunternehmen bezogen werden. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Materialien über den Eigenbetrieb Betriebshof -unter Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung- kostenpflichtig auszuleihen. Zur genauen Disposition und Abwicklung wenden Sie sich bitte dann direkt an den Eigenbetrieb Betriebshof, Berliner Straße 33, 63477 Maintal, Telefon: 06181-400 411.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)