Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Poller Fußgängerzone Dieburg
Die Zufahrt zur Fußgängerzone Dieburg wurde durch automatische Straßenpoller in der Steinstraße, Zuckerstraße, Rheingaustraße und Schloßgasse beschränkt. Für die Zufahrt wurden folgende Regelungen getroffen:
Lieferverkehr
Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.
Anwohner / Gewerbe
Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern.
Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.)
Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular "Antrag Zufahrt (temporär)", telefonisch oder per Mail an.
Poller Fußgängerzone Dieburg
Die Zufahrt zur Fußgängerzone Dieburg wurde durch automatische Straßenpoller in der Steinstraße, Zuckerstraße, Rheingaustraße und Schloßgasse beschränkt. Für die Zufahrt wurden folgende Regelungen getroffen:
Lieferverkehr
Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.
Anwohner / Gewerbe
Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern.
Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.)
Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular "Antrag Zufahrt (temporär)", telefonisch oder per Mail an.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung für den Verkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Straßenverkehr, Wahlen
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00
und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-105
Telefon: +49 6071 2002-106
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ordnungsamt@dieburg.de
Kontaktperson
Herr M. Beckmann
Frau Beiersdorf
Formulare
Straßenpoller Fußgängerzone Dieburg
Baugerüst, Container, Sondergenehmigung
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: verkehr-fachbereich@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen