Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg

    Poller Fußgängerzone Dieburg

    Die Zufahrt zur Fußgängerzone Dieburg wurde durch automatische Straßenpoller in der Steinstraße, Zuckerstraße, Rheingaustraße und Schloßgasse beschränkt. Für die Zufahrt wurden folgende Regelungen getroffen:

    Lieferverkehr
    Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.

    Anwohner / Gewerbe
    Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern. 

    Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.)
    Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular "Antrag Zufahrt (temporär)", telefonisch oder per Mail an.

    Poller Fußgängerzone Dieburg

    Die Zufahrt zur Fußgängerzone Dieburg wurde durch automatische Straßenpoller in der Steinstraße, Zuckerstraße, Rheingaustraße und Schloßgasse beschränkt. Für die Zufahrt wurden folgende Regelungen getroffen:

    Lieferverkehr
    Für den Lieferverkehr wird die Zufahrt im Lieferzeitraum von 6 Uhr bis 10 Uhr geöffnet.

    Anwohner / Gewerbe
    Zufahrtsberechtigte können bei der Ordnungspolizei Dieburg einen Transponder beantragen oder eine Mobilfunknummer hinterlegen lassen, um die Straßenpoller zu steuern. 

    Temporäre Ausnahmeregelungen (Handwerker, Pflegedienste, u.a.)
    Zufahrten könne für begründete Ausnahmen gewährt werden. Hierfür melden Sie bitte rechtzeitig Ihr Anliegen und den benötigten Zeitraum bei der Ordnungspolizei Dieburg über das Online-Formular "Antrag Zufahrt (temporär)", telefonisch oder per Mail an.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für den Verkehr

    ID: L100001_379457326

    Beschreibung

    U.a. Ausnahmegenehmigung Parken, Aufstellung eines Gerüstes / Container, Arbeiten im Straßenraum, Handwerkerparkausweis, Absperrung für Umzug Halteverbotszonen, Befahrung von Waldwegen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022 (von: Webservice, Stadt Dieburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Dieburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Straßenverkehr, Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Straßenpoller Fußgängerzone Dieburg
    Baugerüst, Container, Sondergenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Postanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Veranstaltungen, Straßenfest, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Beschilderung, Poller, Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Sondernutzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)