Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienst

    Hanau: AusnahmenVerkehr

    ID: L100001_374925714

    Beschreibung

    Online-Service zum Antrag von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetzt (HStrG).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2021 (von: Renftel, Lars-Oliver)

    Technisch geändert am 14.11.2022 (von: Renftel, Lars-Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Barbarossastraße 24

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)