Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
In bestimmten Einzelfällen ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes nicht möglich. Hierzu kann eine "Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht" beantragt werden.
In bestimmten Einzelfällen ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes nicht möglich. Hierzu kann eine "Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht" beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:
Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42313((Buchstaben A - D, P))
Telefon: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)
Telefon: +49 69 212-42369((Buchstaben K - N, R))
Telefon: +49 69 212-42678((Buchstaben S - Z, Q))
Formulare
Antrag Gurtbefreiung
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin.
Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:
Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Genehmigungen von Baustellen und Umzügen Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Hotline +49 69 212 44734: Mo - Do 07:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-44734
Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)
Internet
Formulare
Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Online-Antrag
Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:
- ärztliches Attest, aus dem ersichtlich ist, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen
- falls vorhanden: Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes
- Online-Antrag
Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:
- ärztliches Attest, aus dem ersichtlich ist, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen
- falls vorhanden: Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes
Voraussetzungen
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen, ist erforderlich. Die Diagnose braucht aus dem Attest nicht hervorgehen
Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen, ist erforderlich. Die Diagnose braucht aus dem Attest nicht hervorgehen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. In bestimmten Fällen ist die Genehmigung auch gebührenfrei (zum Beispiel bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. In bestimmten Fällen ist die Genehmigung auch gebührenfrei (zum Beispiel bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Ein aktuelles ärztliches Attest muss auch bei einem Verlängerungsantrag vorliegen. Sofern Ihnen ein dauerhafter Krankheitszustand bescheinigt wird, ist es ausreichend, nur alle fünf Jahre ein Attest einzureichen. Die Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht wird in jedem Fall immer nur für ein Jahr erteilt.
Ein aktuelles ärztliches Attest muss auch bei einem Verlängerungsantrag vorliegen. Sofern Ihnen ein dauerhafter Krankheitszustand bescheinigt wird, ist es ausreichend, nur alle fünf Jahre ein Attest einzureichen. Die Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht wird in jedem Fall immer nur für ein Jahr erteilt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Helmtragepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht