Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    In bestimmten Einzelfällen ist das Anlegen eines Sicherheitsgurtes nicht möglich. Hierzu kann eine "Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht" beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Einlass derzeit nur mit Termin und zu folgenden Zeiten:

    Mi, 7:30 - 12:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42313((Buchstaben A - D, P))

    Telefon: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)

    Telefon: +49 69 212-42369((Buchstaben K - N, R))

    Telefon: +49 69 212-42678((Buchstaben S - Z, Q))

    E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de

    Formulare

    Antrag Gurtbefreiung

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per E-Mail oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:

    Di - Do

    08:00 - 15:00 Uhr Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse

    08:00 - 15:00 Uhr Genehmigungen von Baustellen und Umzügen

    08:00 - 15:00 Uhr Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44734

    Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)

    Telefax: +49 69 212-9743757

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    • Online-Antrag

    Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" einzeln hochzuladen:

    • ärztliches Attest, aus dem ersichtlich ist, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen
    • falls vorhanden: Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie von der Gurtpflicht befreit werden müssen, ist erforderlich. Die Diagnose braucht aus dem Attest nicht hervorgehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
    Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. In bestimmten Fällen ist die Genehmigung auch gebührenfrei (zum Beispiel bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Ein aktuelles ärztliches Attest muss auch bei einem Verlängerungsantrag vorliegen. Sofern Ihnen ein dauerhafter Krankheitszustand bescheinigt wird, ist es ausreichend, nur alle fünf Jahre ein Attest einzureichen. Die Ausnahmegenehmigung von der Gurtpflicht wird in jedem Fall immer nur für ein Jahr erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Gurtanlegepflicht Befreiung, Gurtpflicht, Anschnallpflicht, Ausnahmegenehmigung Verkehr, Helmpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmtragepflicht Befreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English