Beförderung gefährlicher Güter

    Gefährliche Güter: Transport

    Beschreibung

    Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.

    Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch  die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften

    Zuständigkeit

    Je nach Art und Menge der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig.

    Für die Überwachung der Betriebe sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen), auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und Kreisfreie Städte) sowie die Polizei zuständig.

    Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht andere oder Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium  zuständig.

    Die örtlichen Ordnungsbehörden (Kommunen) sind nicht nur in der Überwachung tätig, sondern auch bei der Beratung oder Informationen behilflich.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedberg - 32/1 Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer-Tor-Anlage 6

    Postfach

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten - Außenstelle Büdingen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 11 40

    63652 Büdingen

    Hausanschrift

    Berliner Straße 31

    63654 Büdingen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wetteraukreis - Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gefährliche Güter, Explosive Stoffe, Gefahren, Verkehrsaufsicht, Gefahrguttransport, Verkehrssicherheit, Transport, Gefahr, Gefahrgutverkehr, Güterverkehr, Gütertransport, Verkehrsaufsicht, Gefahrgutbeschreibung, Verkehrsregelung, Höhenbegrenzung, LKW, Verkehrsangelegenheiten, Gewichtsbegrenzung, Fahrtroute, Radioaktive Güter, Gefahrgut, Transport gefährlicher Güter, Gifttransport, Streckenfestlegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)