Stadt Friedberg - 32/1 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr (ohne Terminvereinbarung) und 14:00 - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Zuständigkeit für
Friedberg (Hessen) (Landkreis Wetteraukreis)
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen – Ausnahmegenehmigung
- Fahrverbot in Umweltzonen – Ausnahmegenehmigung
- Gefährliche Güter: Transport
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Standplatzgenehmigung
- Straßenbeleuchtung: Störung melden
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
- Werbeanlage