Verkehrszeichen Entfernung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Beschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

    • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
      Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
    • für die Kreisstraßen in der Regel:
      in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
    • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
      der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

    Hinweise für Kassel: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörde wirkt mit bei Fragen Schulwegsicherung, der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sowie der Beseitigung von Unfallpunkten. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig.

    Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung.

    Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde- und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes- und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen. 

    Außerdem erteilt die Behörde Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreise-VO für LKW, Ausnahmegenehmigungen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot,  überwacht Gefahrguttransporte innerhalb des Kreisgebietes und erteilt in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Uwe Siewert
    • Herr Ralf Querfurth

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Karlshafen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenplatz 8

    34385 Bad Karlshafen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hafenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Hafenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hafenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenplatz 8

    34385 Bad Karlshafen

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Hafenplatz/Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Hafenplatz/Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hafenplatz
      Linien:
      • Bus: Linie Bad Karlshafen-Hofgeismar / Bad Karlshafen-Höxter

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: geschlossen ! ! ! Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    schriftlicher formloser Antrag

    schriftlicher formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Im Rahmen der Vorgaben aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Im Rahmen der Vorgaben aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodenmarkierung, Straßenmarkierung, Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtung, Zebrastreifen, Parkuhren, Schilder, Schranken, Kfz, Straßenschilder, Ampeln, Geländer, Verkehrszeichen, Verkehrssymbole

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)