Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online-Beantragung Gewerbeparkausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anissa El-Bouzaglaoui
Hausanschrift
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-431
E-Mail: einbuergerungen@eltville.de
Frau Annette Preuß (Bürgerservice)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Frau Sandra Djuric
Frau Elisa Bastian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-190
Fax: 06123 697-499
Frau Nadine Emrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-470
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung"
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handwerker(park)ausweis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Handwerker, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Parkausweis, parken