Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Handwerker
Zur Information:
Am 1. Januar 2008 trat der regionale Handwerkerparkausweis in Kraft. Schon im ersten Jahr seines Bestehens wurde das neue, länderübergreifende Angebot von den Unternehmen der Metropolregion Rhein-Neckar sehr gut angenommen. Mehr als 1.000 ausgegebene Ausweise in kurzer Zeit sind dafür ein sichtbares Zeichen.
Ein Jahr nach diesen Einführungen wurde eine Erfolgskontrolle durchgeführt.
Fazit: Das Projekt ist ein großer Erfolg!
Weder von den ausstellenden Behörden noch von Seiten der Verkehrsüberwachung sind der MRN nennenswerte Probleme genannt worden. Daher hat sich der Ausschuss für Regionalentwicklung und -management des Verbands Region Rhein-Neckar dafür ausgesprochen, das Angebot beizubehalten und nach zwei Jahren eine erneute Erfolgskontrolle durchzuführen.
Allerdings hat die Erfolgskontrolle auch gezeigt, dass der regionale Handwerkerparkausweis die größte Nachfrage bislang in den Einzugsbereichen der Ober- und Mittelzentren der Region erfährt und noch immer nicht alle Unternehmen über das Angebot informiert sind.
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zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Handwerker
Vorteil des Handwerkerparkausweises:
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar MRN soll Handwerkerbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Künftig müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene
Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern
können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Wo ist er gültig?
Der Handwerkerausweis wird seit Anfang des Jahres 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt.
Im Einzelnen sind dies:
Kreis Bergstraße Frankenthal (Pfalz)
Landkreis Bad Dürkheim Heidelberg
Landkreis Germersheim Landau i .d. Pfalz
Kreis Südliche Weinstraße Ludwigshafen a. Rh.
Neckar-Odenwald-Kreis Mannheim
Rhein-Neckar-Kreis Neustadt a. d. W.
Rhein-Pfalz-Kreis Speyer
Worms
Wer bekommt ihn?
Den Handwerkerausweis MRN können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Betriebssitz liegt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar
- der Betrieb ist entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet
- der Betrieb übt eine gewerbliche Tätigkeit aus, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
- die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen sich als Service- und Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen.
Wozu berechtigt er?
Mit dem Handwerkerausweis MRN kann ein Betrieb seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO)
- im Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/290/314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung vor Ort erforderlich.
Ist er fahrzeuggebunden?
Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, kann der Handwerkerausweis MRN alternativ für bis zu drei Fahrzeuge ausgestellt werden. In diesem Fall werden auf der Ausweiskarte drei Kfz-Zeichen eingetragen.
Der Handwerkerausweis MRN gilt aber nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Ausweise für seine Service- oder Werkstattwagen erwerben. Während des Parkens ist ein schriftlicher Hinweis auf den Einsatzort, möglichst unter Angabe einer Handy-Nummer, stets gut lesbar hinter der Frontscheibe auszulegen.
Wie beantrage ich ihn?
Anträge für den Handwerkerparkausweis MRN sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Im hessischen und rheinland-pfälzischen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltung angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es neben den Straßenverkehrsbehörden der Stadt- und Landkreise sowie der großen Kreisstädte auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können.
Die Antragsstellung kann persönlich, per Fax oder per Brief erfolgen. Dabei sind folgende Unterlagen mit einzureichen:
Antragsformular
Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung
Kopie der Kfz-Scheine
Wie lange ist er gültig?
Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
Die Ausstellung des Handwerkerparkausweises MRN erfolgt nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0621/12987-35 oder im Internet unter www.m-r-n.com/handwerkerparkausweis
Ansprechpartner in Viernheim:
siehe rechts
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(ePayment), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC))
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise für Viernheim: Parkausweis für Handwerker
150,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Pflegedienst, Straßenverkehr, parken, Parkausweis, Parkberechtigung, Regionaler Handwerkerparkausweis, Handwerkernotdienst, Parkschein, Ausnahmegenehmigung, Handwerker