Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

    Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
     

    Hinweise für Marburg: Bewohnerparken

    Allgemeine Informationen

    Bitte beachten Sie:

    1. Ist Ihr Parkausweis schon abgelaufen, müssen Sie z.Zt. noch den neuen Antrag über "Bewohnerparkausweis beantragen" beantragen.

    2. Bei Verlust oder Veränderung (z.B. Kennzeichenwechsel) zum bestehenden Ausweis ist die Online-Beantragung leider noch nicht möglich. Bitte kommen Sie dazu persönlich zum Stadtbüro. Bei einer Änderung ist der neue Kfz-Schein vorzulegen und der alte Bewohnerparkausweis zurückzugeben.

    3. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Anträge nicht mehr telefonisch entgegennehmen.

    Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    - Sie sind im Regelungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet
    - Sie sind Fahrzeughalter*in oder nutzen ein fremdes Auto dauerhaft
    - Sie besitzen keine Garage und keinen Stellplatz
    - Ihr Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung

    Die Neuausstellung und die Verlängerung sind auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Stadtbüro möglich. In diesem Fall sind der Ausweis und der Kfz-Schein vorzulegen. Bei Fremdnutzung (Antragsteller*in ist nicht Halter*in) ist die dauernde Nutzung durch eine schriftliche Bestätigung des Halters nachzuweisen.

    Der Bewohnerparkausweis kann für 6 oder 12 Monate ausgestellt werden.

    Es kann nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt werden.

    Der Parkausweis ist zurückzugeben, wenn Sie wegziehen, umziehen oder die Wohnung nicht mehr Hauptwohnung ist. Wurde der bisherige Ausweis verloren oder zerstört, ist dies durch schriftliche Erklärung glaubhaft zu machen.



    Online-Dienste

    Bewohnerparkausweis beantragen

    ID: L100001_360247038

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.

    Hinweise für Marburg: Bewohnerparken

    Benötigen Sie den Bewohnerparkausweis, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an das Stadtbüro.

    Andere Ausnahmegenehmigungen:

    Gewerbe-, Handwerks- und Geschäftsbetriebe oder Ärzte, die im Regelungsbereich über keinen privaten Stellplatz verfügen, können eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Besucher/innen von Bewohnerinnen und Bewohnern können für einen befristeten Zeitraum (maximal 4 Wochen) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

    Für diese Ausnahmegenehmigungen ist zuständig:

    Fachdienst Straßenverkehr
    Tel.: 06421 201-1460
    Fax: 06421 201-1579
    E-Mail: ausnahmegenehmigung@marburg-stadt.de

    Sprechzeiten für Ausnahmegenehmigungen

    Montag, Mittwoch und Freitag

    08:00 Uhr-12:00 Uhr

    Donnerstag

    15:00 Uhr-18:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

    Verfahrensablauf

    • Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
    • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
    • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
    • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
       

    Fristen

    Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

    Hinweise für Marburg: Bewohnerparken

    Bewohnerparkausweis für 1 Jahr

    30,70 Euro

    Bewohnerparkausweis für 6 Monate

    15,30 Euro

    Änderung des Bewohnerparkausweises

    10,20 Euro

    Neuausstellung bei Verlust

    10,20 Euro

    Bei Versand erheben wir zu den Gebühren eine Sachkostenpauschale von 1 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Hinweise für Marburg: Bewohnerparken

    Anwohnerinnen und Anwohner der folgenden Straßen können einen Bewohnerparkausweis beantragen:

    Afföllerstraße (Hausnummer 19 bis 21 ungerade)
    Afföllerstraße (Hausnummer 24 bis 74 gerade)
    Am Brückchen
    Am Erlengraben
    Am Grün
    Am Kupfergraben
    Am Mühlgraben
    Auf dem Wehr
    Auf der Weide
    August-Bebel-Straße
    August-Rohde-Straße
    Bahnhofstraße
    Bei der Hirsemühle
    Bei St. Jost
    Biegenstraße
    Bismarckstraße
    Bunsenstraße
    Deutschhausstraße
    Dörfflerstraße
    Eisenstraße
    Elisabethstraße
    Emil-Mannkopf-Straße
    Erlenring
    Ernst-Giller-Straße
    Firmaneiplatz
    Firmaneistrasse
    Frankfurter Straße
    Friedensplatz
    Friedrich-Naumann-Straße
    Friedrichsplatz
    Friedrichstraße
    Furthstraße
    Gerhard-Jahn-Platz
    Götzenhainweg
    Gutenbergstraße
    Hahnengasse
    Haspelstraße
    Heusingerstraße
    Hofstatt
    Jägerstraße
    Jahnstraße
    Johannes-Müller-Straße
    Kämpfrasen
    Kappesgasse
    Karmelitergasse
    Ketzerbach
    Lahnstraße
    Leckergässchen
    Liebigstraße
    Lingelgasse
    Mariborer Straße
    Mauerstraße
    Neue Kasseler Straße (stadtauswärts nur linke Straßenseite)
    Pilgrimstein
    Poitiersstraße
    Radestraße
    Renthof
    Robert-Koch-Straße
    Rosenstraße
    Roter Graben
    Sauersgäßchen
    Savignystraße
    Schlosserstraße
    Schückingstraße
    Schulstraße
    Schwanallee (nur gerade Hausnummern)
    Sfaxer Straße
    Software-Center
    Sommerbadstraße
    Steinweg
    Stresemannstraße
    Trojedamm
    Ubbelohdestraße
    Uferstraße
    Universitätsstraße (nur gerade Hausnummern)
    Wehrdaer Weg (Hausnummer 1 bis 11 ungerade)
    Wehrdaer Weg (Hausnummer 2 bis 30 gerade)
    Weidenhäuser Straße
    Werderstraße
    Wilhelmstraße
    Wolffstraße
    Zimmermannstraße (Hausnummer 1 und 2)
    Zwischenhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Parkbevorrechtigung, Parkausweis, Parkverbot, Kfz, Anwohnerparkausweis, Anwohner, Bewohnerparken, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de