Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.
Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.
Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis online über das Antragsportal beantragen, die Gebühren online bezahlen und Ihren Bewohnerparkausweis am Ende des Vorgangs zu Hause ausdrucken. Dazu muss ein Standardfall vorliegen (vergleiche Punkt "Voraussetzungen"). Wenn zusätzliche Unterlagen notwendig sind, können Sie diese als Datei (eingescannt) ebenfalls über das Antragsportal hochladen. Nach erfolgter Sachbearbeitung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Sobald Sie online gezahlt haben, können Sie den Bescheid mit dem Bewohnerparkausweis herunterladen und zu Hause ausdrucken. Es werden folgende Online-Zahlungsverfahren unterstützt: PayPal, Master-Card, Visa, Giropay, Paydirekt
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis online über das Antragsportal beantragen, die Gebühren online bezahlen und Ihren Bewohnerparkausweis am Ende des Vorgangs zu Hause ausdrucken. Dazu muss ein Standardfall vorliegen (vergleiche Punkt "Voraussetzungen"). Wenn zusätzliche Unterlagen notwendig sind, können Sie diese als Datei (eingescannt) ebenfalls über das Antragsportal hochladen. Nach erfolgter Sachbearbeitung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Sobald Sie online gezahlt haben, können Sie den Bescheid mit dem Bewohnerparkausweis herunterladen und zu Hause ausdrucken. Es werden folgende Online-Zahlungsverfahren unterstützt: PayPal, Master-Card, Visa, Giropay, Paydirekt
Online-Dienste
Bewohnerparkausweis - Beantragung (auch Verlängerung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Bewohnerparkausweis - Kennzeichenänderung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 69 212-43727(Hotline)
Formulare
Bewohnerparkausweis Arbeitgeberbescheinigung
Bewohnerparkausweis Nutzungsbestätigung Dritte
Antrag auf Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweis Verwandtschaftsnachweis
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner
- Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweises ausgestellt werden.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einem Gebiet in Frankfurt, in dem das Bewohnerparken eingeführt ist und sind dort auch amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Personen mit eingetragener Auskunftssperre müssen eine Bestätigung der Auskunftssperre der ausstellenden Behörde vorlegen.
- Sie besitzen entweder ein auf Sie in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug oder nutzen das Privatfahrzeug (auch mit auswärtigem Kfz-Kennzeichen) eines Familienangehörigen in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister). Im zweiten Fall benötigen Sie eine aktuelle schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters, aus der neben dem Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Sohn, Tochter, Enkel) auch hervorgehen muss, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem Bewohner des Frankfurter Bereiches genutzt wird.
- Bei Firmenfahrzeugen: Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung.
- Wenn Sie ein in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug eines anderen Halters dauernd nutzen, benötigen Sie eine aktuelle Bestätigung des Halters.
- Bei auswärtigen Kfz.-Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des Kfz.-Scheines vorgelegt werden.
- Bei Carsharing-Fahrzeugen muss ein Nachweis über die Nutzung der Fahrzeuge vorgelegt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte vor der Antragsstellung an die obenstehende Service-Hotline des Bewohnerparkens.
- Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweises ausgestellt werden.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einem Gebiet in Frankfurt, in dem das Bewohnerparken eingeführt ist und sind dort auch amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Personen mit eingetragener Auskunftssperre müssen eine Bestätigung der Auskunftssperre der ausstellenden Behörde vorlegen.
- Sie besitzen entweder ein auf Sie in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug oder nutzen das Privatfahrzeug (auch mit auswärtigem Kfz-Kennzeichen) eines Familienangehörigen in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister). Im zweiten Fall benötigen Sie eine aktuelle schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters, aus der neben dem Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Sohn, Tochter, Enkel) auch hervorgehen muss, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem Bewohner des Frankfurter Bereiches genutzt wird.
- Bei Firmenfahrzeugen: Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung.
- Wenn Sie ein in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug eines anderen Halters dauernd nutzen, benötigen Sie eine aktuelle Bestätigung des Halters.
- Bei auswärtigen Kfz.-Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des Kfz.-Scheines vorgelegt werden.
- Bei Carsharing-Fahrzeugen muss ein Nachweis über die Nutzung der Fahrzeuge vorgelegt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte vor der Antragsstellung an die obenstehende Service-Hotline des Bewohnerparkens.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs.1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) - (Ermächtigung für die Ausweisung von Bewohnerparkzonen)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise
- § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe
Verfahrensablauf
- Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
- Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
- Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Fristen
Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Kosten
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel.
Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Anwohner
Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt für
- ein halbes Jahr 60,00 Euro,
- ein Jahr 120,00 Euro und
- zwei Jahre 240,00 Euro.
Für Änderungen des Bewohnerparkausweises, beispielsweise
- bei einem Fahrzeugwechsel,
- bei einem Umzug in einen anderen Bewohnerparkbereich oder
- für die Ersatzausstellung aufgrund von Verlust,
wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt für
- ein halbes Jahr 60,00 Euro,
- ein Jahr 120,00 Euro und
- zwei Jahre 240,00 Euro.
Für Änderungen des Bewohnerparkausweises, beispielsweise
- bei einem Fahrzeugwechsel,
- bei einem Umzug in einen anderen Bewohnerparkbereich oder
- für die Ersatzausstellung aufgrund von Verlust,
wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Parkbevorrechtigung, Parkausweis, Parkverbot, Anwohner, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Kfz, Bewohnerparken