Bewohnerparkausweis Erteilung

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

    Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
     

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Bei Fragen zu den nebenstehenden Onlinediensten wenden Sie sich gerne per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de

    Voraussetzungen:

    • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
    • Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder
    • von dieser dauerhaft genutzt werden

    Bei Fragen zu den nebenstehenden Onlinediensten wenden Sie sich gerne per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de

    Voraussetzungen:

    • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
    • Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder
    • von dieser dauerhaft genutzt werden

    Online-Dienste

    Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken (NEUANTRAG)

    ID: L100001_377814882

    Beschreibung

    Beantragen Sie Ihren Bewohnerparkausweis online

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Girocard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2022 (von: Weick, Janine)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Weick, Janine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken (Verlängerung)

    ID: L100001_396970513

    Beschreibung

    Verlängerung Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Visa Karte
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2023 (von: Weick, Janine)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Weick, Janine)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden. 
    Montag
    08:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag
    08:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Mittwoch
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Donnerstag
    08:00 Uhr - 19:00 Uhr
    Freitag
    07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
    Hinweis für die offenen Sprechzeiten: 
    Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Nutzungsbescheinigung, wenn nicht der Fahrzeughalter
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Nutzungsbescheinigung, wenn nicht der Fahrzeughalter

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

    Verfahrensablauf

    • Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
    • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
    • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
    • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
       

    Fristen

    Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

    Hinweise für Darmstadt: Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

    Die Gebühren richten sich nach der Art des benötigten Ausweises bzw. nach der der Zone in der er eingesetzt werden soll.

    • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (§ 46 StVO)
      Zonen: H, ,R S, SK
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung (30,70 €)

    • Antrag auf Erteilung eines Parkausweises (§ 45 StVO)
      Zonen: i (Innenstadt), K/SCH (Kapellplatzviertel/Schulstraße),
      K (Kapellplatzviertel), JO (Johannesviertel), BE1 (Bessungen Nord), BE2 (Bessungen Ost), MA (Mathildenhöhe), WO (Woogsviertel), WA1 (Martinsviertel Ost), WA2 (Martinsviertel West)
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung
      - 1 Monat (30,00 €)
      - 6 Monate (70,00 €)
      - 1 Jahr (120,00 €)

    Die Gebühren richten sich nach der Art des benötigten Ausweises bzw. nach der der Zone in der er eingesetzt werden soll.

    • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (§ 46 StVO)
      Zonen: H, ,R S, SK
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung (30,70 €)

    • Antrag auf Erteilung eines Parkausweises (§ 45 StVO)
      Zonen: i (Innenstadt), K/SCH (Kapellplatzviertel/Schulstraße),
      K (Kapellplatzviertel), JO (Johannesviertel), BE1 (Bessungen Nord), BE2 (Bessungen Ost), MA (Mathildenhöhe), WO (Woogsviertel), WA1 (Martinsviertel Ost), WA2 (Martinsviertel West)
      Erstantrag oder Verlängerung, auch mit gleichzeitiger Änderung
      - 1 Monat (30,00 €)
      - 6 Monate (70,00 €)
      - 1 Jahr (120,00 €)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Parkbevorrechtigung, Parkausweis, Parkverbot, Anwohner, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Kfz, Bewohnerparken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)