Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

    Wenn Ihr hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, müssen Sie ein Wiederholungskennzeichen abringen.

    Beschreibung

    Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

    Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

    Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

    Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

    Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung

    ID: L100001_398093845

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Nassen 2

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Mittwoch
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Donnerstag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Freitag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

    Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    es gibt keinen Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    • Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
    • Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
    • Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.

    Fristen

    Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    Hinteres Kennzeichen, Anbaugerät, Ladung, Widerholungskennzeichen beantragen, Folgekennzeichen, Heckträger, Wiederholungskennzeichen, Arbeitsgerät, Kupplungsträger, Kennzeichen, Ladungsträger, Kraftfahrzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English