Kfz: Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
Beschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Online-Dienst
Kfz-Online
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sie haben die Möglichkeit, Ihre HU bei verschiedenen Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchführen zu lassen.
Diese führen die Prüfungen zum Teil vor Ort in Fachwerkstätten / Autohäusern durch.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Zulassungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefax: 06431 296-730
E-Mail: 30.40@Limburg-Weilburg.de
Weitere Informationen
Es besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Hier geht es zum Kfz-Online-Portal
Zulassungsvollmacht: Zulassungsvollmacht.pdf
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
Fahrzeugart
Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU
Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung
PKW
24
36
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad
24
24
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger
24
24
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t
24
36
Motorcaravan und LKW
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t
24
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t
12
24
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t
12
12
Hinweise (Besonderheiten)
Der HU-Prüfbericht ist gem. §29 (10) StVZO aufzubewahren und der Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben. Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nicht aus.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
TÜV, HU, DEKRA, Prüfplakette, AU, Technische Prüfstelle, Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung