Saisonkennzeichen beantragen
Wenn Sie Fahrzeuge (Cabrios, Motorräder etc.) nur zu bestimmten Zeiten im Jahr fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Hinweise für Kassel: Saisonkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Die Kennzeichen dürfen maximal 7 Stellen haben, da die letzte Stelle durch die Klassifizierung belegt wird (Saison = z. B. 4/10).
Besonderheiten für Oldtimer:
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, auch für Oldtimer ein Saisonkennzeichen zu bekommen.
Die Kennzeichen dürfen maximal 6 Stellen haben, da durch das Merkmal "H" und die Klassifizierung 2 weitere Stellen belegt werden.
Sie können Ihre Kennzeichenkombination beibehalten, müssen aber wegen des Saisonzeitraums neue Kennzeichenschilder drucken lassen.
Die angegebene Saison beginnt immer am 1. Tag eines Monats und endet am letzten Tag des angegebenen Monats.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Ansprechpartner
Landkreis Kassel - KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.
Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!
Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- Online - zur Terminvereinbarung
- Telefonisch - über die Behördennummer (0561) 115
- Persönlich - in den Zulassungsstellen:
Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- ggf. SEPA Mandat
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
- bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen und die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung,
- Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung,
- Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks, Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks).
Die geltenden Vorschriften für die jeweiligen Zulassungsvorgänge sind zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweiligen Zulassungsbehörde. Bei Vorsprache ggf. sofort.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Grundgebühr beträgt 27,90€.
Bemerkungen
Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Wohnmobil, Cabrio, Zulassungsbehörde, Betriebszeitraum, Sommerkennzeichen, Zulassungsstelle, Fahrzeuge des Winterdienstes, Versicherungsschutz, Zeitraum festlegen, Beitragspflicht, Motorrad, Saison, Saisonkennzeichen