Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
Beschreibung
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das zuständige Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Wenn Sie einen dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr
Abholzeiten für Händler und Zulassungsdienste:
- Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr - 9.30 Uhr und 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Dienstag: 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
- Donnerstag: 9.30 Uhr - 11.00 Uhr, 12.00 Uhr - 12:45 Uhr und 17.00 Uhr - 17.45 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Hausanschrift
Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S1 S2
- Haltestelle: Schiff
Linien:- Bus: Linie BRN Linie 735
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:30 bis 11:00 Uhr Do. 14:30 bis 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06229 9200-26
E-Mail: zulassung@neckarsteinach.de
erforderliche Unterlagen
Die gleichen Unterlagen, die (je nach Geschäftsvorfall) ansonsten auch für die Zulassung eines Neufahrzeuges, eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs bzw. bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter vorzulegen sind.
Wegen der Einzelheiten siehe dort; wegen der Reservierung eines Wunschkennzeichens.
Im Hinblick auf die angestrebte Steuerbefreiung empfiehlt es sich den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes/ die entsprechende Bestätigung des das zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen; wegen näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge(Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen)
- Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz(Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen)
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen(Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen)
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - FZV (Zuteilung von Kennzeichen),
- § 9 FZV) (Besondere Kennzeichen) und
- § 10 FZV (Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen)
Hinweis
Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Kosten
Die gleichen Gebühren wie bei der Zuteilung normaler (schwarzer) Kennzeichen.
Bemerkungen
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Ausweiskopie wird akzeptiert.
Vollmacht erhalten Sie unter www.kreis-bergstrasse.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Grünes Kennzeichen, Steuerbefreite Fahrzeuge, grünes Kennzeichen, Steuerbefreiung, Grünes Autokennzeichen, Sonderkennzeichen, grünes Nummernschild, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Anhänger, emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge